Bezahlung der Überstunden: Langes Warten der Feuerwehr
Auch der dritte Ratsbeschluss zur Zahlung lang zurückliegender Überstunden wird immer noch geprüft.
Neuss. Vor zwölf Jahren legte die EU eine Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden fest. Die Folgen dieser Entscheidung beschäftigen die Stadt und etwa 50 Feuerwehrleute noch heute.
Ob die Verwaltung ihnen geleistete Überstunden aus den Jahren 2001 bis 2006 mit Wochenarbeitszeiten von 54 Stunden tatsächlich bezahlen kann oder muss, ist immer noch offen. Dreimal hat der Stadtrat bereits — pro Vergütung — entschieden.
Die Angelegenheit ist kompliziert und nicht nur ein Thema für die Stadt Neuss. In Düsseldorf etwa gab es reichlich Ärger, schließlich ging es zugunsten der Feuerwehrleute aus.
Um eine Bezahlung der geleisteten Überstunden zu erreichen, hätten die Feuerwehrleute damals ihren Arbeitgeber „rügen“ müssen. Das taten 23 Betroffene, die ihr Geld auch mittlerweile erhalten haben.
Die übrigen, gut 50 Feuerwehrleute, wehrten sich nicht. Sie arbeiteten weiter „in Treu und Glauben, dass ihre Leistungen von der Stadt auch bezahlt würden. Sie waren sicher: Das wird schon“, sagt Personalratsleiter Wilfried Derendorf.
Vor knapp einem Jahr schlug der Personalrat der Verwaltung vor, dieser Gruppe 75 Prozent ihres Anspruchs auszuzahlen. Das hätte gut eine Million Euro ausgemacht. Der Stadtrat entschied entsprechend, doch Bürgermeister Herbert Napp beanstandete den Beschluss:
Die Ansprüche seien verjährt, er dürfe deshalb gar nicht auszahlen lassen, das könne als Veruntreuung ausgelegt werden. Der Rat bestand darauf, die Angelegenheit wurde geprüft bis hin zum Innenministerium, das die Auffassung der Verjährung bestätigte.
Dann aber legten im Herbst drei Feuerwehrleute eine eidesstattliche Erklärung vor. Sie erklärten darin, ein Vorgesetzter habe ihnen Dienste zu ungünstigen Zeiten angekündigt, sollten sie das Verhalten der Stadt rügen, berichtet Wilfried Derendorf. Nach anderer Lesart erklären die Feuerwehrleute, ihnen sei gesagt worden, sie könnten auch ohne Rüge mit der Ausgleichszahlung rechnen.
Daraufhin entschied der Rat ein weiteres Mal, die Stadt solle die Zahlungen leisten. Und wieder ging der Ratsbeschluss an den Landrat als Aufsichtsbehörde zur Prüfung. Feuerwehrdezernent Frank Gensler: „Die Verjährung gilt. Nun ist zu prüfen, ob durch den Inhalt der eidesstattlichen Erklärungen die Stadt sozusagen selbst dazu beigetragen hat, die Feuerwehrleute von einer Rüge abzuhalten. Dann müsste Stadt sich nicht zwingend auf die Verjährung berufen.“
Ob es dazu kommt, prüft der Landrat seit geraumer Zeit. Man sei noch im Gespräch mit der Bezirksregierung, sagte am Mittwoch ein Sprecher. Auch die Stadtverwaltung will nun, gut ein Vierteljahr nach dem letzten Ratsbeschluss, im Kreishaus nachfragen.