Bürgermeister weist Kritik der CDU zu Fördermitteln zurück
Die Stadt habe keine Gelder verpasst, heißt es aus dem Rathaus.
Neuss. Bürgermeister Reiner Breuer weist Vorwürfe aus den Reihen der CDU-Ratsfraktion, dass die Stadt Fördermittel des Landes „in Millionenhöhe verpasst“ habe, als „irreführend und falsch“ zurück. Richtig sei, dass eine verwaltungsinterne Abfrage im Frühjahr zur möglichen Nutzung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt soziale Integration im Quartier NRW 2017“ ergeben hat, dass keine förderfähigen Maßnahmen hätten angemeldet werden können. „Weder lagen Maßnahmen in einem aktuellen Gebiet der Städtebauförderung, noch konnte die Fachverwaltung umsetzungsreife Maßnahmen identifizieren, die den Anforderungen des Förderprogramms entsprochen hätten“, teilte das städtische Presseamt gestern mit.
Die CDU hatte scharfe Kritik an Bürgermeister und Verwaltung geäußert. Der Vorwurf: Die Stadt habe es versäumt, von Fördermitteln aus dem Investitionspakt zu profitieren. Die Christdemokraten monierten, dass die Verwaltung keinen Antrag auf Fördermittel gestellt habe. CDU-Parteichef und Landtagsabgeordneter Jörg Geerlings nannte dies „grob fahrlässig“.
Reiner Breuer weist dies entschieden zurück. Ein Blick in das Förderprogramm und dessen Zuwendungsvoraussetzungen oder eine Rückfrage im Rathaus hätte schnell die Erkenntnis liefern können, dass von der Stadt alle Chancen genutzt worden seien, Fördermittel abzugreifen. Die Verwaltung verweist darauf, dass das Ende 2016 beschlossene Städtebauförderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2017“ die „grundlegende Zuwendungsvoraussetzung“ hatte, dass geplante Gebäude und Anlagen in aktuellen Gebieten der Städtebauförderung liegen. In Neuss treffe dies zurzeit nur auf das Sanierungsgebiet „Östlicher Innenstadtrand“ zu. „Diese Maßnahme ist jedoch weitestgehend abgeschlossen. Für sie flossen übrigens 4,165 Millionen Euro Fördermittel an die Stadt Neuss“, wird im Rathaus betont. In „besonderen Fällen“ könne die Förderung auch außerhalb von Programmgebieten liegen. Dafür seien eine städtebauliche Gesamtstrategie oder vergleichbare integrierte Planungen, mit denen die Zielsetzung der sozialen Integration verfolgt werde, die Grundlage. Anhand derer sei der besondere Bedarf zur Förderung darzustellen. In den Fachplanungsämtern konnten im Zeitraum der möglichen Antragstellung keine umsetzungsreifen Maßnahmen identifiziert werden, deren Begründung ein „besonderer Bedarf“ hinsichtlich sozialer Integration gewesen wäre. abu