Dreeskamp soll Pflegeheim erhalten

Die Christdemokraten setzen sich mit der FDP für ein vielfältiges Pflegeangebot an der Alten Heerstraße ein.

Foto: Andreas Woitschützke

Kaarst. CDU und FDP wollen am Standort Dreeskamp einen Pflege- und Seniorenwohnstützpunkt etablieren. Und zwar auf der im Bebauungsplan für ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen festgesetzten Fläche „Alte Heerstraße/Broicherhofstraße“. Einen entsprechenden Antrag platzieren die Fraktionen in der Sitzung des Sozialausschusses am 19. September.

Im Zuge des Pflege- und Seniorenwohnstützpunktes sollen in einem Verbundsystem ambulante, teilstationäre und vollstationäre Angebote sowie verschiedenen Seniorenwohnformen und Quartiersangebote geschaffen werden. Die nachfolgenden Aspekte sollen Berücksichtigung finden: 30 bis 40 betreute Wohngruppen, zwei ambulante Wohngruppen mit je bis zu zwölf Bewohnern, Tagespflege für 15 bis 20 Gäste, vollstationäre Pflege für 80 Bewohner, zehn Kurzzeitpflegeplätze, Stützpunkt eines ambulanten Pflegedienstes und ein Quartiersstützpunkt als Anlaufstelle und Treffpunkt für Nachbarschaftshilfe.

„Wir haben in Kaarst eine demografische Entwicklung, die uns in eine Situation bringt, dass wir zusätzliche Pflege-Einrichtungen brauchen“, begründet Günter Kopp, Vorsitzender der FDP-Fraktion. Für die Realisierung eines derartigen Konzeptes sind aber diverse Abstimmungen, vor allem mit dem Kreis, erforderlich. CDU und FDP wollen die Verwaltung beauftragen, in Abstimmung mit dem Kreis die dafür notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Beschlüsse der zuständigen Gremien einzuholen, falls erforderlich.

„Das Thema Dreeskamp ist seit 2011 in der Diskussion, weil zu diesem Zeitpunkt ein Bebauungsplan gemacht worden ist, der eine vierte vollstationäre Einrichtung vorsieht“, sagt der Kaarster CDU-Chef Lars Christoph. Wegen Änderungen landesgesetzlicher Regelungen und der Finanzierung derartiger Einrichtungen wurde das Projekt aber nicht realisiert. „Die Realisierungschancen stehen nicht schlecht“, sagt Christoph. Schließlich habe der Rhein-Kreis 2017 die Örtliche Planung auf Grundlage des neuen Landespflegegesetzes auf den Weg gebracht. Daraus sei zu entnehmen, dass der Bedarf für weitere vollstationäre Einrichtungen in Kaarst gegeben sein kann.

Anfang 2020 könnten bereits erste Baumaßnahmen stattfinden

Im Detail wird dies aber durch eine verbindliche Bedarfsplanung festzustellen sein, die laut Vorlage des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreises in der zweiten Jahreshälfte vorbereitet wird. Ein entsprechender Beschluss soll im Dezember gefasst und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Laut CDU und FDP ist es wahrscheinlich, dass der Bedarf einer weiteren vollstationären Pflegeeinrichtung festgestellt wird. „Das wäre die Grundlage, dass es weitergehen kann“, so Lars Christoph, der hofft, dass wenn alles fristgerecht abläuft, Anfang 2020 erste Baumaßnahmen stattfinden.