Duisburger Einspruch abgewehrt: Häfen dürfen sich am Krefelder Hafen beteiligen

Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hebt Kammerspruch auf.

Neuss/Düsseldorf. Die Erleichterung war groß auf Neusser und Düsseldorfer wie auf Krefelder Seite. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies am Mittwoch den Einspruch der Duisburger Häfen AG gegen das Ausschreibungsverfahren zurück. Krefeld war demnach berechtigt, den Neuss-Düsseldorfer Häfen den Zuschlag zu einer Beteiligung von 49,9Prozent zu geben. Mitbewerber Duisburg war damals unterlegen.

Das Gericht erklärte am Mittwoch, die formalen und inhaltlichen Mindestanforderungen der Ausschreibung seien von der Neuss-Düsseldorfer Seite beachtet worden, so habe die Stadt Krefeld die Angebote sachgerecht vergleichen können: Genau das hatte Duisburg angezweifelt. Gegen den Beschluss des Vergabesenats, der den Spruch der Vergabekammer beim Regierungspräsidenten aufhebt, können keine Rechtsmittel eingelegt werden, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Er habe die Entscheidung so erwartet, kommentierte am Mittwoch Häfen-Geschäftsführer Ulrich Gross den Richterspruch: "Es gibt doch noch Gerechtigkeit auf Erden." Ihn hatte zuvor die Entscheidung der Vergabekammer kalt erwischt. Nun ist Gross zuversichtlich, dass auch der Termin zum 1.Januar 2008 noch gehalten werden kann. Die Stadt Krefeld muss nun den als Eigenbetrieb geführten Hafen in eine GmbH & Co KG umwandeln. Daran werden sich dann die Neuss-Düsseldorfer Häfen beteiligen.