Großbrand: Stadt bezahlt Schaden

Die Beseitigung der Folgen des Großbrands in einer Lagerhalle in St. Peter 2013 kostet die TBD 193 000 Euro — auch weil die Stadt-Tochter auf einen Rechtsstreit verzichtet.

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Dormagen. 94 Einsatzkräfte der Feuerwehr sind im April 2013 im Einsatz, weil 250 Tonnen Braunkohlebriketts in der Lagerhalle an der Robert-Bosch-Straße in Brand geraten sind. Es ist viel Arbeit nötig, ehe das Feuer unter Kontrolle ist. In unbekannter Menge gerät das Löschwasser, das mit Löschschaum, Tensiden und Rückständen der verbrannten Kohle vermischt ist, ins Kanalnetz und droht, in die Kläranlage Rheinfeld zu fließen. Rechtzeitig kann das unterbunden werden. Die Entsorgungsfirma EGN, die in Dormagen eher durch die Abfallbeseitigung bekannt ist, pumpt das Löschwasser ab und entsorgt es. Die Rechnung beträgt am Ende 193 000 Euro.

Eigentlich eine klare Sache, dass diese Kosten durch den Verursacher getragen werden. Doch das ist bis heute nicht der Fall. Durch eine Entscheidung des Verwaltungsrates der städtischen Tochter Technische Betriebe Dormagen (TBD) bleiben die Kosten bei der Stadt, sie sind bereits gebucht und in die Gebührenkalkulation eingeflossen. Der Grund: Die Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit werden „eher skeptisch“ beurteilt, heißt es.

Diesen „Verzicht auf eine Schadenersatzpflicht“ kritisiert das Zentrum. Fraktionsvorsitzender Hans-Joachim Woitzik: „Man kann das Verfahren nicht einfach sang- und klanglos beenden, ohne einen ernsthaften, auch gerichtlichen Versuch zu unternehmen, seinen Anspruch geltend zu machen.“

Die TBD haben mit Bank und Klückers eine renommierte Düsseldorfer Anwaltskanzlei bemüht, die einen Schadenersatz geltend machen sollte. Doch was zunächst einfach schien, wurde verzwickt: Denn als Brandursache wurde von „Selbstentzündung“ ausgegangen. Damit war bislang ein Verantwortlicher nicht zu ermitteln.

Als Verantwortliche kommen vier Parteien infrage: die Firma Vattenfall als Eigentümer der eingelagerten Kohle, die Firma CTJ als Einlagerer, die Spedition Bäumle als Betreiber der Halle sowie die Bäumle GbR als Eigentümerin des Grundstücks, die mittlerweile nicht mehr existiert.

Das Rechtsanwaltsbüro hält die die Spedition Bäumle für den Rechtsgegner, der am wahrscheinlichsten für eine Schadenersatzpflicht infrage kommt. Die Spedition wurde aufgefordert, Stellung zu nehmen. Aber nach der Zusage, den Sachverhalt mit Vattenfall prüfen zu wollen, reagierte Bäumle auf kein Schreiben der TBD-Anwälte mehr.

Die Kanzlei schlug den Technischen Betrieben zwei Optionen vor: Klage zu erheben oder den Fall nicht weiter zu verfolgen. Weil ein Verfahren durch zwei Instanzen 38 000 Euro kosten würde, die Gewinnchancen zweifelhaft seien und „am Ende allenfalls ein Vergleich stehen“ würde, so die TBD, wurde vorgeschlagen den Vorgang „nicht weiter zu verfolgen“. Dem folgte der Verwaltungsrat.

Zentrums-Politiker Woitzik: „Es ist zu vermuten, dass die TBD den Schaden in die Berechnung der Abwassergebühren mit einbezogen hat. Am Ende trägt der Steuerzahler diese fast 200 000 Euro.“

Nach Aussage der Stadt verschlechtern jegliche Kosten durch technische Defekte oder Schadensfälle „logischerweise das Ergebnis der Betriebsabrechnung“. Dies führe aber, so Beigeordnete Tanja Gaspers, „nicht zwangsläufig zu Gebührenerhöhung.“