Hafenhotel kommt trotz Gerichtsurteils
Ein Gerichtsurteil kippte den Bebauungsplan am Hafen. Der Hotel-Neubau bleibt unberührt.
Neuss. Die Stadt bekommt ein Schmuckkästchen: Daran glaubt Bernhard Krebs, Sprecher der Unternehmensgruppe Place Value. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), mit dem der Bebauungsplan für die Speicherhäuser und die Industriebrache an der Düsseldorfer Straße für ungültig erklärt wurde, habe auf das Hotelprojekt am Hafen keinen Einfluss. „Das betrifft uns nicht“, sagt Kremer. Place Value halte an dem Zeitplan fest, Mitte 2020 in den Speicherhäusern der ehemaligen Neusser Lagerhaus AG ein Drei-Sterne-Hotel der Marke „Comfort“ zu eröffnen.
Diesen Optimismus schöpft man in Günzburg bei München aus der Nachricht des Immobilienbesitzers LO Project. Die Düsseldorfer funkten in die Firmenzentrale von Place Value: Die Baugenehmigung zur Umwandlung der Speicher in ein Hotel mit 309 Zimmern liegt vor. Dem Vernehmen nach ist sie aber noch bestandskräftig. In der Stadtverwaltung wird nur bestätigt, dass die Baugenehmigung das Rathaus verlassen hat. Seit 2013 hatte der jetzt annullierte Bebauungsplan Bestand. Er war Basis für eine erteilte Baugenehmigung, mit der die Speicherhäuser vor allem zu Büros umgebaut werden sollten. Die Option, stattdessen ein Hotel zu etablieren, ergab sich erst Ende 2016.
Da lag allerdings der Antrag der Firmen Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) und Raiffeisen Kraftfutter GmbH auf Normenkontrolle bereits bei Gericht. Der allerdings wurde erst 2017 begründet, sodass es erst Ende Januar zur Verhandlung kam. Ergebnis: Den Firmen wurde Recht gegeben.
Das freue die RWZ, erklärt deren Sprecher Karl-Friedrich Velder. Cornelia Wellens von der Kölner Kanzlei LBH sieht die Sache nicht so gelassen. Sie vertrat die Werhahn KG, die Büros und Wohnungen auf der Industriebrache plant, vor Gericht. Ihr Kommentar: „Ein enormer Zeitverlust.“