Fasst der Rat einen Beschluss und fordert, alle Betroffenen für die Über-Überstunden zu entschädigen, trotz der eingetretenen Verjährung, müsste der Bürgermeister das wohl beanstanden: Er ist gehalten, keine „abwendbaren Zahlungen“ zu leisten.
Dann würde die Angelegenheit zum Fall diverser Aufsichtsbehörden. Das dürfte dem Stadtchef nicht unangenehm sein — und andere Kommunen ebenfalls freuen. Denn die Neusser Feuerwehr-Causa ist kein Einzelfall.