Überstunden bei der Feuerwehr: Nur wer rügt, hat Anspruch
Viele Jahre leisteten die Feuerwehrleute unbezahlte Überstunden. Das summiert sich auf eine Million Euro.
Neuss. 54 Stunden umfasst der Wochendienst der beamteten Feuerwehrleute, „im Einklang mit den geltenden beamtenrechtlichen Regelungen“, wie die Stadt betont. Bezahlt werden sie für 48 Stunden. Nach jahrelanger Vorgeschichte muss sich der Rat jetzt mit den Ausgleichsansprüchen der Feuerwehrleute befassen. Es geht dem Vernehmen nach um fast eine Million Euro.
Schon im Jahr 2001 hatte die EU entschieden, die Höchstarbeitszeit liege bei 48 Stunden. Erst 2007 wurde das deutsche Beamtenrecht dem angepasst, und noch später, im Juli 2012, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die daraus folgenden Ansprüche.
Voraussetzung für Ausgleichszahlungen sind Rügen der Betroffenen gegenüber ihrem Arbeitgeber, hier der Feuerwehrleute gegenüber der Stadt. 23 Beamte haben das getan, 55 Kollegen verzichteten darauf. Bei ihnen greift die dreijährige Verjährungsfrist, so Auffassung der Stadtverwaltung. Für den Personalrat ist die Lage anders. Die Feuerwehrleute hätte darauf vertraut, dass die Stadt die Stunden, die sie einfordere, durch Freizeit oder Vergütung ausgleiche, schreibt der Personalratsvorsitzende Wilfried Derendorf. Ohne Ausgleich für alle sei „der Betriebsfrieden auf der Feuerwache erheblich gestört.“
Das sieht auch die Verwaltung so, zumal es um Summen bis zu 25 500 Euro pro Person geht. Dennoch sollen mit Verweis auf die Verjährung die Ansprüche der Feuerwehrleute, die nicht gerügt haben, zurückgewiesen werden. Die Stadt müsse sich an den Grundsatz halten, keine Zahlungen zu leisten, die abwendbar sind. „Die Erhaltung des Betriebsfriedens vermag diese Pflicht nicht aufzuheben“, heißt es.
Dem Rat liegen nun beide Mitteilungen vor. Die Betroffenen würden sich mit einer Entschädigung in Höhe von 75 Prozent zufriedengeben, schreibt der Personalrat. Eine Entschädigung durch Freizeitausgleich übrigens kommt nicht infrage: Zum einen sind etliche Feuerwehrleute bereits in Pension. Zum anderen braucht die Stadt zur Erfüllung des Brandschutzbedarfsplans nicht weniger, sondern mehr Feuerwehrleute.