Kaarst für Flüchtlinge gewappnet
Seit dem 1. Dezember bleiben die Heimatvertriebenen für drei Jahre an ihrem zugewiesen Wohnort.
Kaarst. Genau 652 Flüchtlinge leben derzeit in Kaarst. 163 davon sind bereits anerkannt — und werden wohl die nächsten drei Jahre in der Stadt wohnen bleiben. So will es die seit 1. Dezember geltende Wohnsitzauflage der Landesregierung. Sie besagt, dass das Land den Städten und Gemeinden Flüchtlinge, die nach nach dem 6. August anerkannt wurden, nach bestimmten Verteilschlüsseln zur Langzeitunterbringung zuweist. Neben Fläche und Einwohnerzahl wird bei der Berechnung der Zuweisungsquote auch die Arbeitslosenquote berücksichtigt.
Sebastian Semmler, Beigeordneter
Damit soll zum einen verhindert werden, dass überproportional viele Asylsuchende in bestimmten Städten wohnen und zum anderen die Chance auf einen Arbeitsplatz vergrößert und die Integration erleichtert werden. Im Sinne des Integrationsgedankens gelten seither auch neue Ansprüche an den Wohnraum. „Unterkünfte in Gewerbegebieten werden für anerkannte Flüchtlinge nicht mehr akzeptiert“,erläutert Kaarsts Erster Beigeordneter, Sebastian Semmler. Für einige Städte und Kommunen könne das sicher ein Problem werden. Kaarst sei aber gut vorbereitet. „Rund 400 Flüchtlinge leben aktuell schon in selbst oder von der Stadt angemieteten Wohnungen. Der Rest in Flüchtlingsunterkünften — aber die liegen nicht in Gewerbegebieten“, so Semmler. Nach der geltenden Quote rechnet Semmler für das Jahr 2017 mit 68 Neuankömmling in der Stadt. Insgesamt geht er von 185 Flüchtlingen aus, die Kaarst nächstes Jahr erreichen könnten.
Dann seien die innenstadtnahen Kapazitäten zwar erschöpft, doch Semmler setzt auf Fluktuation. „Die Mietverhältnisse bestehen ja nicht für die Ewigkeit und es wird sicher auch so sein, dass einige der jetzt dort wohnenden Asylbewerber abgelehnt werden. Sie müssen dann die Wohnung und das Land verlassen“, erklärt er.
Darüber hinaus bestünden noch Kapazitäten in den außerhalb gelegenen Unterkünften. „Grundsätzlich gilt, dass in reinen Gewerbegebieten nicht gewohnt werde darf. Für Flüchtlingsunterkünfte ist davon eine auf fünf Jahre angelegte Ausnahme gemacht worden. Auch wenn wir dort keine Flüchtlinge mit Bleiberecht unterbringen dürfen, so haben wir dort doch noch Kapazitäten und nicht alle Asylberweber, die nach Kaarst kommen sind bereits anerkannt“, sagt Semmler.
Darüber hinaus errichte die Stadt an der Hubertusstraße einen Neubau mit Sozialwohnungen. Das dreigeschossige Haus sei zwar nicht ausschließlich für Flüchtlinge geplant, werde aber sicher auch für diese genutzt. „Fest steht, dass wir auch mit der neuen Regelung die Menschen nicht aus ihren jetzigen Wohnungen reißen und neu verteilen werden“, so Semmler.
Die Stadt werde sich aber auch zunehmend aus der Anmietung privater Wohnungen für Flüchtlinge zurück ziehen. „Wir werden den Kontakt zwischen den anerkannten Flüchtlingen und den Vermietern vermitteln. Das Jobcenter kann dann gegebenenfalls die Miete direkt an den Wohnungseigentümer zahlen.“