Kreis zählt mehr Einkommensmillionäre
Rhein-Kreis. Die Nachricht hört sich nach Wohlstand an. In den Jahren von 2010 bis 2013 stieg die Zahl der im Rhein-Kreis Neuss lebenden Einkommensmillionäre von 131 auf 147 an. Diese Zahlen veröffentlichte jetzt die Statistikstelle des Landes (IT.NRW).
Danach ergibt sich im Kreisdurchschnitt eine Quote von 3,3 Millionären je 10 000 Einwohner. Der Landesdurchschnitt liegt bei 2,4.
Frank Gensler, Erster Beigeordneter und Kämmerer in Neuss, hat das Zahlenwerk studiert, weil ihn die „sozialstrukturelle Betrachtung“ interessiert. Spürbare Auswirkungen auf das städtische Steueraufkommen erwartet er aber nicht. Da spricht das Gesetz gegen. Grundsätzlich, so erklärt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Kalus (60), seien 15 Prozent der Einkommenssteuer für die Kommunen bestimmt — allerdings nur bis zu Jahreseinkommen von 35 000 Euro (Ledige) beziehungsweise 70 000 Euro (zusammen veranschlagte Ehepartner). Für Kalus, Partner in der Neusser Beratungsgesellschaft KBHT, ist klar: „Auch Meerbusch profitiert nur relativ wenig von seinen Einkommensmillionären.“
Unter den 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden hatte Meerbusch im Jahr 2013 mit einer Quote von 14,7 je 10 000 Einwohnern die höchste Dichte an Einkommensmillionären. In absoluten Zahlen betrachtet, standen die Städte Düsseldorf und Köln mit 391 beziehungsweise 374 Einkommensmillionären auf den ersten Plätzen. In Meerbusch gibt es 80 dieser Einkommensmillionäre, in Neuss 36, in Grevenbroich neun, in Kaarst acht, in Korschenbroich sechs und in Dormagen drei.
In Neuss beträgt die Quote 2,4 je 10 000 Einwohner. Damit nimmt die Stadt Rang 139 und somit einen Platz im Mittelfeld ein. Die Stadt habe ein Interesse, dass ihre Einwohner ein gutes Einkommen erzielen, sagt Kämmerer Gensler. Das stärke die Kaufkraft und belaste nicht die Sozialetats vor Ort. Eine nachhaltige Belebung des Steueraufkommens sei damit aber nicht verbunden.
Die Statistiker von IT.NRW konnten die aktuellen Zahlen erst jetzt veröffentlichen, da die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden frühestens nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.