Terrorverdächtiger Neusser: U-Haft soll geprüft werden
Dem Mann wird vorgeworfen, bei einem versuchten Anschlag auf die U-Bahn in Wien geholfen zu haben.
Neuss. Seit Ende Januar sitzt er bereits in Untersuchungshaft. Doch schon bald könnte der Terrorverdächtige aus Neuss, dem vorgeworfen wird, bei der Vorbereitung eines geplanten Anschlags in der Wiener U-Bahn geholfen zu haben, auf freien Fuß kommen. Zumindest in der Theorie. Denn wie Mathias Proyer von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte, soll in Kürze geprüft werden, ob die U-Haft verlängert werden kann — zunächst um weitere drei Monate.
Laut Gesetz muss diese Prüfung automatisch erfolgen, sobald ein Verdächtiger sechs Monate lang ohne Urteil in Untersuchungshaft sitzt. Das ist bei dem jungen Mann, dessen Wohnung in Weißenberg von einem Sondereinsatzkommando bei Nacht gestürmt worden war, der Fall. Doch diese sechs Monate sind seit mehr als zwei Wochen verstrichen. Laut Proyer habe der Generalbundesanwalt die Akten rechtzeitig dem in diesem Fall zuständigen Bundesgerichtshof vorgelegt. Unter anderem sei es jedoch zu einer Verzögerung bei der Prüfung gekommen, weil noch eine Stellungnahme vom Anwalt des Verdächtigen eingeholt werden musste. Diese soll aber mittlerweile vorliegen. Eine Entscheidung über die Zukunft des jungen Mannes aus Neuss könne in den nächsten Tagen erfolgen.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte vor der Festnahme Ende Januar einen Hinweis von österreichischen Behörden erhalten und ein Verfahren wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat eingeleitet. Der Verhaftete soll ein mutmaßlicher Komplize eines 17-Jährigen sein, der einen Anschlag in Wien geplant hatte. Doch die Ermittlungen stocken seit Wochen, weil die Verantwortlichen weiterhin auf notwendige Unterlagen aus Wien warten.
Eine Einschätzung, wie realistisch eine Freilassung des Neussers ist, gibt Proyer nicht ab, der Oberstaatsanwalt erklärt jedoch: „Es muss geprüft werden, ob es zu rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen gekommen ist, und ob es aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der möglichen Tat gerechtfertigt ist, den Verdächtigen länger in U-Haft zu behalten.“
Es ist jedoch nicht der erste Versuch des Terrorverdächtigen, auf freien Fuß zu kommen. Ein gestellter Haftprüfungsantrag und eine eingereichte Haftbeschwerde waren für ihn und seinen Verteidiger aber nicht von Erfolg gekrönt.