Terrorverdächtiger aus Neuss vor Gericht

Der junge Mann soll einen Anschlag in der Wiener U-Bahn mitgeplant haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen ihn erhoben.

Foto: Berns

Neuss. Schon seit Ende Januar dieses Jahres sitzt er in Untersuchungshaft. Nun liegt eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf beim Oberlandesgericht (OLG) gegen den Terrorverdächtigen aus Neuss vor. Das teilte OLG-Sprecher Mihael Pohar gestern mit. Der Vorwurf in der Anklageschrift: Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat.

Der Neusser, der zum Zeitpunkt seiner Festnahme 21 Jahre alt war, soll ein mutmaßlicher Komplize eines jungen Mannes sein, der einen Anschlag in der Wiener U-Bahn geplant haben soll. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte vor der Festnahme Ende Januar — damals stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei seine Wohnung in Weißenberg — einen Hinweis von österreichischen Behörden erhalten. Danach wurde ein Verfahren wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat eingeleitet.

Doch die Ermittlungen zogen sich über Monate hin. Unter anderem mussten Chat-Verläufe ausgewertet werden. Auch die Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden sollte sich als zeitintensiv herausstellen. Doch nun hat sich der Verdacht gegen den Weißenberger offenbar erhärtet. „Im nächsten Schritt prüft der Senat die Eröffnung des Verfahrens“, erklärt Pohar das Prozedere. Der gesetzliche Strafrahmen sehe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, wird diese laut Pohar möglicherweise vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht im Prozessgebäude am Kapellweg stattfinden. „Dort finden regelmäßig derartige Verfahren statt“, sagt der OLG-Sprecher. Als aktuelles Beispiel nennt er die Verhandlung gegen die vermeintlichen Düsseldorfer „Altstadt-Attentäter“.

Eigentlich hatte der Verdächtige aus Neuss bei den ersten Vernehmungen stets bestritten, Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Die Erkenntnisse der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ließen im Februar jedoch Zweifel an dieser Aussage aufkommen: Auf einer kurzen Video-Sequenz sind ein Mann in einer Art Gewand und eine Frau mit Kopftuch zu sehen. Sie stehen an einem Sandkasten. Der Mann hat eine schwarze Fahne mit weißer Schrift in der Hand. Nach Angaben der Deutschen Presseagentur handelt es sich dabei um eine Fahne des IS. Andere Medien berichteten wiederum von einer Fahne der Terror-Organisation Al-Qaida. Wie Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück damals bestätigte, konnte der Mann in dem Clip identifiziert werden — es handelt sich um den Terrorverdächtigen aus Neuss.

Mehrere Male hatte dieser in den vergangenen Monaten versucht, auf freien Fuß zu kommen. Ein gestellter Haftprüfungsantrag und eine eingereichte Haftbeschwerde waren für ihn und seinen Verteidiger aber nicht von Erfolg gekrönt. Auch im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftprüfung, die erfolgt, sobald ein Verdächtiger sechs Monate ohne Urteil in Untersuchungshaft sitzt, wurde kein Anlass gesehen, den jungen Mann freizulassen.