Mietobergrenzen für Bedürftige
Der Kreissozialausschuss hat die künftige Erstattung an Hartz IV-Empfänger festgelegt. Die Opposition stimmte dagegen.
Rhein-Kreis Neuss. Für Hartz IV- und Wohngeld-Empfänger im Kreisgebiet gelten ab 1. Juli neue Mietobergrenzen. Der Kreissozialausschuss stimmte jetzt mit knapper Mehrheit über einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel ab, der definieren soll, welcher Wohnraum angemessen und vom Kreis zu bezahlen ist — auch bei Rechtsstreitigkeiten.
Der Richtwert für die Bruttokaltmiete einer 45-Quadratmeter-Wohnung in Neuss liegt künftig bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Für Meerbusch gelten 6,92 Euro, für Jüchen und Rommerskirchen 7,65 Euro. In Dormagen, Kaarst, Grevenbroich und Korschenbroich liegt der Wert bei 7,09 Euro.
„Wir haben in den vergangenen Monaten 17 000 Bestandsmieten erhoben und die im ersten Anlauf ermittelten Obergrenzen mit rund 3000 Angebotsmieten abgeglichen, um das Konzept sozialverträglich zu gestalten“, sagt Sozialdezernent Jürgen Steinmetz. Die Verwaltung war im Februar mit ihrem ersten Entwurf im Ausschuss gescheitert. Ein einberufener Arbeitskreis konnte ebenfalls keine Einigung erzielen.
Die Verwaltung überarbeitete das Gutachten, berücksichtigte Wohnungsbestände der Bauvereine Neuss, Grevenbroich und Meerbusch und wertete Wohnungen aus, deren Mieten in den letzten vier Jahren angepasst wurden. Neuss wurde gesondert analysiert — und nicht wie zuvor mit Kaarst und Dormagen zusammen. Für die kalten Betriebskosten (Nebenkosten) werden in Neuss nun 2,15 Euro pro Quadratmeter bemessen, für andere Städte und Gemeinden 1,82 Euro.
SPD, Grüne, UWG und Linke lehnten die Werte ab und forderten vergeblich ein neues Gutachten. „Wir befürchten eine Ghettoisierung“, sagt der SPD-Kreistagsvorsitzende Rainer Thiel. CDU und FDP stimmten dem Vorschlag der Verwaltung zu.