Mitbewohner gequält: Flüchtlinge in Haft
Neuss. Das Düsseldorfer Landgericht hat zwei Bewohner eines Neusser Flüchtlingsheimes zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Richter Rainer Drees sah es als erwiesen an, dass das Duo im Asylbewerberheim am Berghäuschensweg einen Mitbewohner über Stunden gequält hatte.
Sein Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft für einen 19-Jährigen aus Syrien, zweieinhalb Jahre für einen 17-Jährigen aus dem Irak.
Drees bestätigte damit das Urteil des Neusser Amtsgerichts aus dem vergangenen Herbst. Auch in der Berufungsverhandlung vor dem Düsseldorf Landgericht versuchten die beiden wieder, ihren Tatbeitrag zu verharmlosen. Man habe das Opfer zwar geschlagen, die Darstellungen des Mitbewohners seien jedoch stark übertrieben. Das sah das Gericht anders. Zu eindeutig waren die bei dem Opfer festgestellten Verletzungen. Laut Urteil hatten die beiden Angeklagten den Mitbewohner über Stunden gequält und erniedrigt. So musste das Opfer über den Boden kriechen, wurde geschlagen, mit Bier übergossen und bespuckt. Am Ende musste das Opfer sein Smartphone und sein Geld aushändigen. Über Stunden liefen die Misshandlungen, dann gelang dem Mann die Flucht.
Richter Heiner Cöllen hatte im Prozess in Neuss von einem „ungewöhnlich brutalen Fall“ gesprochen. Dies bestätigte auch sein Kollege am Landgericht. Richter Rainer Drees sah keinen Grund, die beiden Asylbewerber glimpflicher davonkommen zu lassen. Laut Urteil leben beide in Deutschland „völlig ohne Regeln“, Integrations- und Hilfsangebote hätten sie ausgeschlagen und stattdessen lieber Alkohol und Drogen konsumiert. Das Urteil ist rechtskräftig.