Mord im Jobcenter: Anklage fordert lebenslange Haft
52-Jähriger soll junge Mutter heimtückisch ermordet haben.
Düsseldorf/Neuss. Lebenslange Haft forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag für den 52-jährigen Ahmed S., der im September vergangen Jahres eine Sachbearbeiterin des Neusser Jobcenters in ihrem Büro erstochen hatte.
Es habe sich um einen heimtückischen Mord gehandelt — die 32-Jährige habe mit dem Angriff nicht rechnen können und sei von dem Täter völlig überrascht worden.
Nach den Ausführungen der beiden psychologischen Gutachter sei erwiesen, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Die Aussage von Ahmed S., er habe die Mutter eines elfjährigen Sohnes nur verletzen wollen, hält der Staatsanwalt für eine reine Schutzbehauptung: „Wer mehrfach wuchtig in den Oberkörper sticht, muss mit dem Tod rechnen.“ Außerdem habe er auch nicht aufgehört, als eines der beiden Messer abgebrochen sei.
Nicht geklärt werden konnte in dem Prozess, warum ausgerechnet die Sachbearbeiterin sterben musste. Denn eigentlich wollte Ahmed S. an dem Tag zu einem anderen Mitarbeiter des Jobcenters. Bei ihm hatte der Marokkaner, der sehr schlecht Deutsch spricht, einige Tage zuvor einen Vertrag unterschrieben, der es erlaubt, persönliche Daten potenziellen Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen. Der Hilfsarbeiter befürchtete, das Jobcenter wolle mit seinen Daten Geld verdienen.
Die Vertreter der Nebenklage bedauerten vor allem, dass Ahmed S. kein Zeichen des Mitgefühls für das Opfer gezeigt habe. „Hier ist die Integration gescheitert“, erklärte Rechtsanwältin Tanja Kretzschmar-Handte, die den elfjährigen Sohn der Toten vertritt. „Soll man ihm sagen, dass seine Mutter sterben musste, weil jemand einen Vertrag nicht richtig lesen konnte?“
Am Donnerstag werden die Rechtsanwälte ihre Plädoyers halten. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.