Verbrechen in Neuss Krankes Kind Motiv für Raub
Neuss/Düsseldorf. · Angeklagter nennt nach Überfall auf Neusser Spielhalle bewegende Gründe
Mit einem
20 Zentimeter langen Messer und den Worten „Geld her!“ soll ein maskierter Mann im März 2018 eine Spielhalle an der Oberstraße überfallen haben. Als ein Fahndungsbild des mutmaßlichen Täters erschien, stellte sich der ehemalige Neusser sofort. Am Dienstag fand die Hauptverhandlung statt. Der Vorwurf: schwerer Raub, was eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahre bedeutet. Eine Reihe besonderer Umstände bewegte die Richter allerdings dazu, von einem minder schweren Fall auszugehen und lediglich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten im offenen Vollzug zu verhängen, damit er seine Familie weiter versorgen kann.
Angeklagt war ein 28-Jähriger, der sich von Beginn an geständig zeigte. Sein Verteidiger, Horst Ruthmann, eröffnete mit den Worten „Die Tat bedrückt ihn, seitdem er sie begangen hat“ die Befragung des Angeklagten. Es schloss sich eine emotionale Darstellung der damaligen Situation des mittlerweile dreifachen Familienvaters an.
Ein beruflicher Neuanfang als Eventmanager soll den gelernten Autolackierer so gereizt haben, dass er ein deutlich geringeres Gehalt von 1400 Euro in Kauf nahm.
Dann ist auch noch
der Dispo überzogen
Als dann sein zweites Kind mit einem Herzfehler und einer Milchunverträglichkeit auf die Welt kam, soll das Gehalt des Alleinverdieners nicht mehr ausgereicht haben. Nach eigenen Angaben kostet die alternative Babynahrung nämlich das Fünffache der handelsüblichen Ware. Als dann Mitte des Monats auch noch der Dispositionskredit ausgereizt war, soll sich die Situation zugespitzt haben. „Alles, was ich anfasse, geht kaputt“, erklärte der Geständige seine Gedanken in den Tagen vor der Tat. Am Tag selbst verspielte er nach eigenen Angaben sein letztes Geld und überfiel später die gleiche Spielhalle.
Seine Beute: Nur 950 Euro. Hinweise auf die Identität des Täters erlangte die Polizei durch die Aufnahmen der Überwachungskamera. Er hatte beim vorherigen Besuch bis auf einen Mantel die gleiche Kleidung getragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.