Neusser Bauherr beklagt: Stadt drohte mit Enteignung
Durch einen Fehler der Verwaltung fällt in Rosellen ein Gehweg weg. Das wollte sie auf Kosten der Bauherren korrigieren.
Rosellen. Das Abenteuer Hausbau — für Tobias Neuschulte und seine beiden Nachbarn in spe war das in den vergangenen Monaten vor allem eine emotionale Achterbahnfahrt. Absoluter Tiefpunkt war vor gut zwei Wochen ein Gespräch mit der Bauverwaltung, bei dem den Häuslebauern mit Enteignung gedroht wurde. Davon ist zwar nicht mehr die Rede, doch jetzt soll Neuschulte schriftlich einer Kostenbeteiligung zustimmen, um das seit Ende Juni auf Eis liegende Baugenehmigungsverfahren wieder in Schwung zu bringen. „Die Stadt Neuss will uns erpressen“, sagt der 29-Jährige.
Auslöser für die Hängepartie an der Graf-Schaesberg-Straße war ein Fehler der Verwaltung, der auch schon den Bezirksausschuss Rosellen beschäftigte. Denn zu spät war aufgefallen, dass der Gehweg vor der Gaststätte „Bauernstube“, in der am Rosenmontag nach mehr als fünfzig Jahren Schankbetrieb endgültig Feierabend war, auf dem zur Gaststätte gehörenden Privatgrund angelegt worden war. Dieses Grundstück war, weil die Verwaltung kein Vorkaufsrecht geltend machte, an die drei Bauinteressierten mitverkauft worden. „Die Verwaltung hat das verpennt“, schimpfte der CDU-Stadtverordnete Herbert Hilgers im Bezirksausschuss, denn mit dem Neubauvorhaben verschwindet der einzige Gehweg in diesem Abschnitt der Graf-Schaesberg-Straße. Die Straße ist nach Hilgers Darstellung eine wichtige Verbindung zwischen dem Baugebiet Allerheiligen A und der Gierer Straße — und ein Schulweg.
Verbessern sollten das offenbar die drei Bauherren, die zuletzt mit ihrem Architekten ins Rathaus eingeladen wurden, um „gemeinsam“, wie Neuschulte betont, eine Lösung für das Gehwegproblem zu finden. Konkret: Sie sollten etwas von ihrem Grund und Boden wieder abgeben. Doch das kommt nicht infrage. Er habe ein 207 Quadratmeter großes Eckgrundstück für ein Reihenendhaus, sagt Neuschulte, der sich nicht vorstellen kann, davon gut 40 Quadratmeter abzugeben. „Meinen Nachbarn würde es noch härter treffen“, sagt Neuschulte mit Blick auf die 130 Quadratmeter große Mittel-Parzelle. „Der hätte keinen Garten mehr.“
Doch im Bauamt wurde das nicht verstanden. Dort fiel das Wort Enteignung — wenn sich keine andere Lösung fände. Doch dazu kommt es nicht, weil die Verwalter der Graf-Schaesberg-Stiftung bereit sind, auf der anderen Straßenseite — und damit gegenüber auch von Neuschultes Parzelle — einen zum „Gut Aldebrück“ gehörenden Grundstücksstreifen entlang einer Scheune zu verkaufen. Das war am Mittwoch. Eine Grundstücksübertragung durch die Bauherren sei damit nicht mehr erforderlich, sagt Planungsdezernent Christoph Hölters. Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge fallen auch nicht an, weil die dazu erforderliche planungsrechtliche Grundlage fehlt. Im Klartext: Die Stadt hat in der Vergangenheit versäumt, die Straße zu widmen.
„Uns entsteht trotzdem ein finanzieller Schaden“, sagt Neuschulte. Denn durch die Verzögerung muss er Bereitstellungszinsen für ein noch nicht abgerufenes Darlehen bedienen.