Pächter am Alten Rathaus erhält Bußgeldbescheid wegen Terrasse

Ihm fehlt die offizielle Genehmigung für mehr Plätze im Außenbereich.

Foto: Woitschützke

Kaarst. Was ist bloß am Alten Rathaus los? Seit dem Wochenende ist die Terrasse deutlich geschrumpft, nur noch sechs Tische mit jeweils sechs Stühlen bieten den Frischluft-Fans Platz. „Ich musste die Terrasse zurückbauen“, sagt Wirt Michael Schreinermacher. „Ich habe in der vergangenen Woche einen Bußgeldbescheid über rund 550 Euro bekommen und eine Verwarnung. Wenn ich den Außenbereich so groß lasse, drohe ich meine Konzession zu verlieren.“

Schreinermacher hat für die bisher angebotenen 120 Plätze unter freiem Himmel keine offizielle Erlaubnis. Lounge-Möbel, Tische und Stühle standen auf dem Grundstück der Katholischen Kirche, die übrigens auch Eigentümerin des Alten Rathauses ist, und dem Pächter erlaubt hatte, die Möbel auf das freie Grundstück zu stellen. Denn seit Michael Schreinermachers Mutter Martina vor rund fünf Jahren die Gastronomie an der Rathausstraße übernommen hatte, entwickelte sich das Alte Rathaus zunehmend zum Treffpunkt der Kaarster und ihrer Gäste — und mit wachsender Beliebtheit wuchs auch der Bedarf an Sitzplätzen auf der Terrasse. Bis zum vergangenen Jahr schien es auch keine Probleme zu geben. „Im vergangenen Sommer haben sich Anwohner über den Lärm beschwert“, berichtet Stadtsprecher Peter Böttner. Daraufhin habe die Verwaltung geprüft und der Pächterin im September 2016 mitgeteilt, dass die Terrasse zurückgebaut werden müsse. Im Dezember sei nochmals daraufhin gewiesen worden.

Als im Januar dieses Jahres Michael Schreinermacher die Gaststätte von seiner Mutter übernahm, habe in seiner Konzession eindeutig gestanden, „dass er den Außenbereich wie genehmigt betreiben darf“, so Böttner. Das bedeute: keine Live-Musik, ab 22 Uhr keine Bewirtung mehr auf der Terrasse — und nur 36 Plätze. „Für den größeren Außenbereich muss er einen Bauantrag stellen. Das ist bisher nicht passiert“, sagt Böttner.

Nun bekommt Schreinermacher Unterstützung von der Kirche. „Wir haben einen Architekten beauftragt, der die entsprechenden Antragsunterlagen erstellen und einreichen wird“, sagt der stellvertretende Vorstand von St. Martinus, Theo Thissen. Er ist zuversichtlich, dass der Bauantrag in einer Woche bei der Stadt eingegangen sein wird und hofft auf die Genehmigung. „Das Alte Rathaus ist eine schöne Anlaufstelle — auch für junge Leute. Es hat wieder Leben in das Viertel gebracht, ist ein Ort des Kennenlernens und der Begegnung“, sagt er. Dennoch müssten selbstverständlich die Vorschriften und Formalitäten eingehalten werden.

Nach Eingang der Antragsunterlagen wird die Verwaltung prüfen, ob die Terrasse in der gewünschten Größe genehmigt werden kann. Wie lange dieser Prozess dauert, vermag Peter Böttner nicht abzuschätzen. „Bis dahin ist der Pächter an die geltende Konzession gebunden.“