Petrauschke soll Einkünfte abgeben

Die Grünen fordern den Landrat dazu auf, Vergütungen von 150 000 Euro abzuführen.

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Rhein-Kreis. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke soll „umgehend“ Vergütungen für Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns in Höhe von fast 150 000 Euro an den Rhein-Kreis abführen. Das fordern die Grünen als Konsequenz aus einem Erlass von Innenminister Ralf Jäger (SPD). Danach gehören RWE-Aufsichts- und Beiratstätigkeiten zum „Hauptamt“ von Bürgermeistern und Landräten. Die Mandate würden nur wegen der „Amtsstellung“ und nicht wegen der Persönlichkeit vergeben. RWE-Vergütungen seien deshalb an Stadt oder Kreis abzuführen.

Petrauschke erklärte dazu, sich an den Erlass halten zu wollen. Allerdings liege dieser noch gar nicht vor. Diskutiert werde nur ein Entwurf. Ob dieser in seiner jetzigen Fassung Rechtskraft erlange, sei ebenso unklar wie der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Das Innenministerium bestätigte, dass der Entwurf noch politisch abgestimmt werden muss. Mit der Veröffentlichung sei, so ein Sprecher, voraussichtlich in einigen Wochen zu rechnen. Dass der Erlass inhaltlich noch geändert werden könnte, ist also nicht ausgeschlossen, wahrscheinlich ist das jedoch nicht. Die Verzögerung erklärt sich durch die Tatsache, dass der Entwurf früher öffentlich wurde als geplant.

Grünen-Fraktionschef Erhard Demmer fordert Petrauschke auf, seine Vergütungen aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von RWE-Power in Höhe von etwa 120 000 Euro an die Kreiskasse abzuführen. Hinzu kämen noch 26 000 Euro für Tätigkeiten im RWE-Regionalbeirat. Zwar hatte RWE nach einer 2011 gescheiterten Klage des früheren Neusser Bürgermeisters Herbert Napp, der seine Einkünfte behalten wollte, seine Berufungsgrundsätze geändert. Mit Blick auf den Landrat ändere dies, so Demmer, jedoch nichts: „Herr Petrauschke wurde schon vorher in seiner Eigenschaft als Landrat in den Beirat berufen.“

Sollte der Erlass vorliegen, will Petrauschke prüfen, was er gegebenenfalls an den Kreis zu zahlen hat. Seine RWE-Vergütungen gibt er mit jährlich rund 20 000 Euro (Aufsichtsrat RWE Power) und bis zu 3000 Euro (RWE Regionalbeirat) an. Dass der Ministererlass rückwirkend gelten könnte, sei derzeit nicht zu erkennen. ki-