Politik unterstützt Fluglärm-Gegner

Der Rat beschloss in seiner Sitzung zwei Anträge, die den Bürgerinitiativen bei ihrer Forderung nach einem Nachtflugverbot Rückendeckung geben.

Foto: Endermann

Kaarst. Schon lange kämpfen die Bürgerinitiativen unermüdlich gegen Fluglärm und für die Einhaltung des Nachtflugverbotes — jetzt bekommen sie Rückendeckung vom Rat der Stadt Kaarst. Denn in der vergangenen Sitzung stand das Thema auf der Tagesordnung.

Zunächst ging es um die Klagen der umliegenden Kommunen gegen den Planfeststellungsbeschluss, der die Errichtung von weiteren Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände des Düsseldorfer Flughafens ermöglichen soll. Nachdem die Klagen durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen abgewiesen worden sind, sieht der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP nun vor, dass die Verwaltung gegen das klageabweisende Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen möge.

Anja Rüdiger, UWG-Ratsmitglied

Als Begründung steht im Antrag unter anderem: „Da der Flughafen Düsseldorf keinerlei Bemühungen erkennen lässt, die berechtigten Ruhedürfnisse der umliegenden Bevölkerung, insbesondere in den Nachtstunden, auch nur im Ansatz angemessen zu berücksichtigen, erscheint es angezeigt, sich gegen jegliche Ausbaupläne weiterhin gerichtlich — in allen denkbaren Instanzen — zur Wehr zu setzen.“

Ratsherr Markus Wetzler (Die Linke/Piraten) erachtet diese Maßnahme als „nicht sinnvoll“, weil ein Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde gleich null sei. Entsprechend könne man das Geld, das solche eine Klage koste, gleich aus dem Fenster schmeißen, so der Ratsherr. Christoph Rausch (AFD/Zentrum) schloss sich dem an und schlug vor, das Gespräch mit dem Flughafen zu suchen, um diesen „wieder als guten Nachbarn zu bekommen“.

Wilbert Schröder warf den gut situierten Bürgern in Kaarst gar Scheinheiligkeit vor, weil sie das Flugangebot nutzten und im „prosperierenden Großraum Düsseldorf“ lebten, was auch mit dem Flughafen zu tun habe: „Wer selber fliegt, der muss auch in Kauf nehmen, wenn die Flugzeuge irgendwo landen und starten.“

Vielleicht seien die Chancen nicht hoch, aber hier gehe es auch um eine Geste, dass sämtliche Möglichkeiten genutzt werden, um den Schutz der Bürger größtmöglich herzustellen, sagte Heinrich Thywissen (FDP). Anneli Palmen (SPD) stellte klar, dass man den Flughafen durchaus nutzen könne, ohne damit einverstanden zu sein, dass das Nachtflugverbot nicht eingehalten werde. Anja Rüdiger (UWG) begründete ihr Votum für den Antrag damit, dass „der Flughafen endlich geltende Regeln bezüglich des Nachtflugverbotes einhalten müsse“.

Weniger Diskussionsbedarf gab es zum Antrag, der gemeinsam von FDP, Grünen, SPD, CDU und Linken/Piraten eingebracht wurde. Er drängt darauf, beim NRW-Verkehrsministerium nachdrücklich die Einhaltung des Nachtflugverbotes einzufordern. Die Ausnahmeregelung, dass ein Flugzeug auch in der Nachtzeit starten und landen darf, sei mittlerweile zur Regel geworden, so unter anderem die Begründung. Allein im Mai habe es 313 Nachtlandungen gegeben, überwiegend genehmigungspflichtig. Der Antrag wurde bei einer Enthaltung beschlossen.

Das dürfte auch die Bürgerinitiative freuen. Gerade erst betonte ihr Vorsitzender Werner Kindsmüller: „Es wird Zeit, dass Verkehrsminister Hendrik Wüst das Problem steigender Nachtflüge nicht länger ignoriert. Den Betroffenen hilft nur ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.“