Politiker erwägen geringere Steuer für zahme Kampfhunde
Bei erfolgreicher Verhaltensprüfung wären geringere Sätze denkbar.
Neuss. Eigentlich ist Cleo ein ganz normales Haustier. Die verspielte Staffordshire-Hündin tollt gerne mit Herrchen und Frauchen herum, fängt Stöckchen und spielt mit ihren Artgenossen. Weil der sogenannte Kampfhund im September vergangenen Jahres eine Verhaltensprüfung bei einem Amtstierarzt bestanden hat — und eine Gefahr für die Öffentlichkeit somit offiziell nicht zu befürchten ist — darf er das sogar ohne Maulkorb und Leine tun.
Obwohl Cleo wie ein großer Vierbeiner gehalten werden darf, der nicht den Stempel Kampfhund trägt, müssen ihre Halter den vollen Kampfhund-Steuersatz zahlen. „Das sind 640 Euro jährlich. In meinen Augen ist das unfair, dass ein Bürger für seinen Hund, der einem ,normalen’ Hund gleichgestellt ist, das achtfache an Steuern bezahlen muss“, sagt Herrchen Björn T., der Cleo gemeinsam mit seiner Freundin Antonia J.jarp Ende 2013 aus einem Gelsenkirchener Tierheim nach Neuss holte.
Vorher mussten beide jedoch erst einen Test absolvieren, um den Nachweis zu erbringen, dass sie in der Lage sind, einen solchen Hund überhaupt zu halten. Danach ging es mit Cleo nach Bergheim, wo die Hündin gleich zwei Prüfungen — eine für die Maulkorb- und eine für die Leinenbefreiung — zu bestehen hatte. Dabei musste sie nicht nur beweisen, dass sie „bei Fuß“ laufen kann. Auch ihre Reaktion auf fremde — sogar kostümierte — Menschen, wurde unter anderem geprüft. Cleo bestand den Test mühelos, doch der Steuersatz blieb derselbe.
25 als gefährlich eingestufte Hunde sind derzeit in Neuss gemeldet. Sieben davon sind sowohl von Maulkorb als auch von der Leine befreit. Vorfälle habe es laut Peter Kasel, Sachbearbeiter beim Ordnungsamt, in Zusammenhang mit diesen Hunden noch keine gegeben. Generell sei die Zahl der Kampfhunde in Neuss seit Jahren rückläufig.
Im Beschwerdeausschuss am vergangenen Mittwoch hat Björn T. angeregt, die Hundesteuersatzung zu ändern — und stieß unter anderem bei Constanze Kriete (SPD) auf offene Ohren. „Es ist interessant, welche Hürden einem als Halter sogenannter Kampfhunde in den Weg gestellt werden“, sagte die Stadtverordnete. Laut Kriete könne eine Reduzierung der Hundesteuer nach einem bestandenen Verhaltenstest durchaus ein Anreiz für Halter sein, ihren Hund jener Prüfung zu unterziehen.
Laut Cornel Hüsch, sachkundiger Bürger der CDU, setze der Begriff Kampfhund bei den Menschen viele Emotionen frei. Dabei sei es wichtig, dass man diese Diskussion nüchtern führe. Die jetzige Satzung, die zwar nicht rechtswidrig, aber vielleicht nicht zweckmäßig sei, solle im zuständigen Ausschuss diskutiert werden. Dies soll im nächsten Hauptausschuss geschehen.
Björn T., der es als richtig ansieht, dass als gefährlich eingestufte Hunde sich einer Prüfung unterziehen müssen: „Das sollte dann aber auch in der Steuersatzung berücksichtigt werden.“