Radwegsanierungen: Stadt legt Kriterien vor
Neuss. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstagabend den von der Verwaltung vorgelegten Kriterienkatalog für Radwegsanierungen zur Kenntnis genommen. Unterschieden wird dabei in betriebliche und bauliche Erhaltung.
Zur betrieblichen Erhaltung zählen alle Maßnahmen, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Die bauliche Erhaltung umfasst alles, was dazu beiträgt, Schäden möglichst früh zu erkennen und größere Schäden zu verhindern.
Dazu werden die Radwege laut Verwaltung regelmäßig durch Straßenkontrolleure, die gemäß Begehungsplan alle öffentlichen Verkehrsflächen im Auge haben, unter die Lupe genommen. Mögliche Schäden werden erfasst, die Schadensprotokolle gehen dann an den Bauhof. Auch großflächige Mängel werden erfasst, sie werden dann nach öffentlicher Ausschreibung durch Fremdfirmen beseitigt. Unterschieden wird im Kriterienkatalog zwischen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung. Zur Wartung zählen zum Beispiel Reinigung und Winterdienst durch die Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) Neuss.
Unter Instandhaltung fallen kleinere bauliche Maßnahmen durch den städtischen Bauhof, also zum Beispiel die Beseitigung von Schlaglöchern oder Unebenheiten. Zudem zählen Beschilderungen und Markierungen dazu. Zur Instandsetzung zählen Baumaßnahmen größeren Umfangs, also unter anderem großflächige Pflasterarbeiten oder das Aufbringen von Asphaltdeckschichten. Zudem werden laut Verwaltung Unebenheiten, Risse und andere Schadstellen beseitigt und die Radwege zum weiteren Substanzerhalt geschlossen — als Beispiele werden Schorlemer Straße, Deutsche Straße und der Radweg entlang des Norfbachs genannt.
Die festgestellten Mängel werden in drei Schadensklassen eingeteilt. abu