Regelung für Neusser Umweltzone wird verschärft

Mit der zweiten Stufe will die Stadt die Werte für Feinstaub einhalten. Ab März wird es für viele Autofahrer ernst.

Neuss. Zum 1. März wird in Neuss die zweite Stufe der Umweltzone in Kraft gesetzt. Autos und Lastwagen, an deren Windschutzscheibe eine rote Abgasplakette klebt, dürfen dann nicht mehr in die Umweltzone hineinfahren. Das hat die Bezirksregierung Düsseldorf gestern bekannt gegeben.

Voraussichtlich wird es zwar in den ersten Monaten noch eine Schonfrist geben, wer dann aber ohne grüne oder gelbe Vignette erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Die erste Phase der Umweltzone wurde am 15. Februar dieses Jahres eingeführt. Seitdem müssen Autos ohne Schadstoffplakette (grün, gelb, rot) draußen bleiben. Die Kulanzzeit währte bis zum 6. April.

Seit Start der Regelung wurden laut Stadt etwa 1500 Umweltplakettensünder erwischt. Allerdings mussten nur 650 von ihnen ein Bußgeld zahlen. Zudem wurden 70 Kostenbescheide erteilt, sagt Norbert Jurczyk, stellvertretender Leiter im Amt für Verkehrsmanagement.

Die Umweltzone ist von den Straßenzügen Schorlemerstraße, Gielenstraße, Theodor-Heuss-Platz, Düsseldorfer Straße, Rheintorstraße, Batteriestraße, Hessentordamm, Europadamm, Hammfelddamm (südlicher Teil bis Alexianerplatz), Augustinusstraße (südöstlicher Teil bis Einmündung Nordkanalallee), Nordkanalallee, Friedrich-Ebert-Platz und Jülicher Straße begrenzt.

Diese Straßen sind selbst nicht Teil der Umweltzone. Betroffen ist das Gebiet innerhalb dieses Raumes.

Mit der zweiten Stufe soll die Luft in Neuss endlich besser werden. Laut Bezirksregierung reichten die bisherigen Verbote für Fahrzeuge ohne Plakette nicht aus, um den vorgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid zu unterschreiten.

Um die Anwohner vielbefahrener Straßen zu entlasten, wird nun das Verbot für rote Plaketten zum 1. März in Kraft treten. Es sei nötig, um den EU-weit festgelegten und 2002 in deutsches Recht übernommenen Feinstaub-Grenzwert dauerhaft einzuhalten. Seit Januar 2010 gilt zudem der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid.

Ausnahmen gibt es schon jetzt für Motorräder, Oldtimer und Behindertenfahrzeuge. Für Transporter kleinerer Handwerksbetriebe und auch für Busse will der Umweltminister die bisherigen Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2011 weiterführen.

Darunter fällt ebenso die Regelung für die Handwerker-Parkausweise. Ausnahmen für Fuhrparke und Härtefälle soll es laut Bezirksregierung aber auch noch nach dem 30. Juni geben.