Investition im fünfstelligen Bereich nötig Neusser Schießstand muss saniert werden
Neuss. · Nach heutigem Stand bekäme die Neusser Schießanlange im nächsten Jahr beim Tüv keine Plakette mehr.
Im kommenden Jahr erlischt die Betriebserlaubnis für den Schießstand auf der Neusser Festwiese. Um sie zu verlängern, müsste die Anlage spätestens im Jahr darauf zum Tüv, doch eine „Plakette“ bekäme sie nach heutigem Stand nicht mehr. Komiteemitglied und Schützenmeister Achim Robertz spricht von einer modernisierenden Umgestaltung, um das zu erreichen – und Schützenpräsident Martin Flecken von Kosten in einem „hohen fünfstelligen Bereich.“
„Wir würden den Schießstand gerne so lassen, wie er ist“, sagt der Scheibenschütze Edelbert Jansen, der am Dienstagabend das Königsschießen auf der Festwiese leitete. Und er spricht für alle Schießmeister. „Wir hängen an der Tradition.“ Doch solche Regungen stünden zurück, wenn Erfordernisse der Sicherheit berührt sind. Und wenn die Auflagen im Waffengesetz verschärft werden, muss man die Schießstände anpassen, sagt Jansen.
Ein Knackpunkt sind die so genannten Flöten. Sie ragen wie lange, schlanke Kästen aus dem Schützenstand in Richtung Geschossfangkasten hinaus und sind so eng gebaut, dass – egal wie der Schütze das Gewehr bewegt – das abgefeuerte Projektil im Kasten einschlägt. Vorteil dieser Bauart: Der Schütze handhabt die Waffe frei. Und der Wechsel, der bei einem heiß geschossenen Lauf schon aus Gründen der Chancengleichheit für alle Bewerber angezeigt ist, ist schnell und einfach möglich. Die neuen Schießstandrichtlinien hingegen schreiben nach Angaben von Schützenmeister Robertz vor, die Waffe auf eine dauerhaft im Boden zu verankernde Lafette zu montieren und fest einzuspannen. Das macht nicht nur den Flintenwechsel aufwändiger, sondern minimiert den Bewegungsspielraum des Schützen.
Ein Sachverständiger kam
zur Inspektion auf die Festwiese
Mit dem Abbau des Schießstandes am Mittwoch wurden noch einmal alle Maße genommen. Sie fließen ein in eine gutachterliche Bewertung und ein Planungsgutachten, das die Bürgerschützen in Auftrag gegeben haben. Zu diesem Zweck hat ein Sachverständiger für nicht-militärische Schießanlagen die auf der Neusser Festwiese vor zwei Wochen inspiziert, sagt Robertz. Die beim Rhein-Kreis beheimatete Polizeiverwaltung ist ebenfalls in die Erwägungen des Komitees eingebunden, wie Kreis-Sprecher Benjamin Josephs betont.
Schon bei der letzten Regelprüfung, die turnusmäßig alle vier Jahre ansteht, habe die Polizei das Augenmerk auf die seit Ende 2012 geltende Richtlinie des Bundes gelenkt, wonach eine Befestigung des Vogels an oder auf einer Stange vor dem Geschossfangkasten auch bei bestehenden Ständen nicht mehr zulässig ist. „Damals wurde vereinbart, dass der rechtlich erforderliche Umbau nach der nächsten vorgeschriebenen Regelprüfung des Schießstandes nach dem Schützenfest 2019 erfolgen soll“, sagt Josephs. Es könne aber auch künftig auf einen Holzvogel geschossen werden.
Was aufgrund dieser beiden Probleme im einzelnen an dem Schießstand zu tun sein wird, weiß Robertz im Moment noch nicht abzuschätzen. Doch das Komitee will die Modernisierung rechtzeitig angehen. Von einem Jahr auf das andere wäre das nicht zu schaffen, sagt er und betont: „Wir wollen den Charakter der Anlage möglichst erhalten.“