Straftäter wirft Fußfessel weg

Der Mann, der in der Vergangenheit für schwere Straftaten verurteilt wurde, erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe.

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Neuss. Ein Rechtsbruch — da sind sich Staatsanwalt und Verteidigerin im Strafverfahren gestern vor dem Amtsgericht Neuss einig. Im Mittelpunkt: Ein Mann, der sich seiner elektronischen Fußfessel entledigt hat. Eigentlich sollte das kleine Gerät am Bein die Gefahr begrenzen, die von dem Mann ausgeht. Nach Neuss war er gezogen, weil er sich seiner Exfrau und seinem Kind im Ruhrgebiet nicht mehr nähern durfte. Doch im Juli 2016 fuhr er nach Holland, löste die Fußfessel, warf sie mit seinem Handy in den Müll — und war damit für die Polizei unsichtbar. Dafür bekam er gestern vom Amtsgericht Neuss eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Mann kann das Urteil noch anfechten.

Die Fußfessel schlägt Alarm, sobald sich der Mann dem Wohnort seiner Exfrau und dem Kind nähert. Der Mann wurde in der Vergangenheit mehrfach verurteilt. Schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sind nur zwei der Verbrechen, für die er 15 Jahre Haft abgesessen hat. Die Taten verübte er an verschiedenen Orten außerhalb des Rhein-Kreises.

Nachdem er seine Exfrau erneut bedroht hatte, ließ ihm ein Gericht die elektronische Fußfessel anlegen. Sein Bewährungshelfer bescheinigt dem Mann, er sei „ein Meister der Selbstdisziplin“. Dennoch hat er Taten begangen, deren Grausamkeit schwer vorstellbar ist.

Der Angeklagte präsentiert sich im Gericht gefasst. Er widerspricht der Einschätzung seines Bewährungshelfers, er habe sich im Griff, nicht. Doch in der Woche, bevor er ins niederländische Venlo fuhr, habe er einen starken depressiven Schub bekommen, sagt er. Er sei mit der Absicht zu einem Freund in die Niederlande gefahren, um sich von seiner Fessel zu befreien und dort „frei“ seinem Leben ein Ende zu setzen.

Zwischen seinen Sätzen hustet der Mann immer wieder kurz. Unruhig blickt er zwischen Richterin und Staatsanwalt hin und her, als er von den Ereignissen im Juli erzählt. Wenn er über seine Gewalttaten aus der Vergangenheit spricht, wird er kühl und analytisch: Taten wie eine Vergewaltigung werden ganz abstrakt zu einer „Gewaltproblematik“. Als ihm der Suizidversuch bei Venlo nicht geglückt sei, habe er sich das Handy eines Passanten geliehen und sich telefonisch der Polizei gestellt.

Diese Kooperation wird später das Urteil der Richterin etwas milder ausfallen lassen. Der Staatsanwalt betont, dass der Angeklagte mit dem Entfernen der Fessel gegen die Auflagen verstoßen habe, die ihm das Gericht 2014 auferlegt habe. Er fordert eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Verteidigerin interpretiert die Fakten anders: Das Gericht habe dem Angeklagten die Fessel verordnet, um ihn davon abzuhalten, seine Exfrau und seinen Sohn zu bedrohen. Die beiden seien aber durch das Abnehmen der Fessel keiner größeren Gefahr ausgesetzt gewesen.

Diese Ansicht teilt das Gericht in seinem Urteil nicht. Ohne die Fessel sei der Mann nicht mehr kontrollierbar gewesen.