Streit um die Verwertung des Altpapiers
Rhein-Kreis Neuss. Mit Verfügung vom 10. Dezember hatte der Landrat die Stadt Neuss aufgefordert, das von ihr eingesammelte Altpapier dem Kreis zu überlassen. Er beruft sich auf das Landes-Abfallgesetz, wonach die kreisangehörigen Städte und Gemeinden das Altpapier einsammeln und anschließend an die Kreise, die für die Verwertung zuständig sind, weitergeben.
Neuss hatte die Verwertung jedoch selbst in die Hand genommen.
Die Stadt hatte gegen die Verfügung geklagt und zudem Beschwerde gegen die Anordnung des Landrates eingelegt, wonach die Stadt bis zur Entscheidung über die Klage ihr Altpapier bereits dem Kreis überlassen muss. Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Beschwerde zurückgewiesen. Die Stadt muss ihr Altpapier nun bis zur gerichtlichen Entscheidung an den Kreis zur Verwertung weitergeben.