Streit wegen Urteil zur Inklusion entfacht
Grevenbroich/Jüchen. Mit Verärgerung und Unverständnis hat die Gemeinde Jüchen auf die gestrige Abweisung der Sammelklage von 52 Kommunen gegen das neunte Schulrechtsänderungsgesetz zum finanziellen Ausgleich von Inklusionskosten reagiert.
In Grevenbroich äußerte sich SPD-Bürgermeister Klaus Krützen nach dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs verhalten: Die Stadt habe sich vor seiner Amtszeit zum Beitritt zur Sammelklage entschlossen. „Wir nehmen das Urteil, dass das falsche Gesetz beklagt worden ist, zur Kenntnis. Wir wollen das Urteil erst einmal bewerten“, sagte Krützen. Nach derzeitigem Stand „werden wir selbst nicht weiter aktiv werden, sondern abwarten, ob andere Kommunen rechtliche Schritte ergreifen wollen.“
Kämpferisch äußerte sich der Jüchener CDU-Bürgermeister Harald Zillikens: „Auf die inhaltliche Frage wollte das Gericht gar nicht erst eingehen und hat Formalien vorgeschoben“, sagte er bitter und fügte hinzu: „Einmal mehr geht es hier um das Konnexitätsprinzip. Auch in vielen anderen Bereichen, wie bei den Kita-Beiträgen oder Flüchtlingskosten, schont sich das Land und belastet statt desen die Städte und Kommunen.“
Am Morgen hatte die Grevenbroicher Stadtsprecherin Ines Hammelstein noch auf eine gemeinsame Erklärung des Städte- und Gemeindebundes hingewiesen, der sich Grevenbroich anschließe. In einem Schnellbrief hat der Städte- und Gemeindebund die Zurückweisung der Klage als „einen Rückschlag für die kommunale Selbstverwaltung“ bezeichnet. Das Gericht habe „der schulischen Inklusion keinen guten Dienst erwiesen“, rügte Dr. Bernd Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Um welche Kosten es letztlich gehen wird, die an Grevenbroich, Jüchen und allen anderen Kommunen für die schulische Inklusion „hängen bleiben“ werden, lässt sich nicht punktuell beziffern, wie der Jüchener Bürgermeister an einem Beispiel verdeutlicht: „Wir sehen für den Gesamtschulstandort Hochneukirch jetzt zwar den Anbau eines Aufzugsturms vor. Den werden wir aber erst bauen, wenn wir die die neuen Anmeldezahlen vorliegen haben und wissen, ob darunter Schüler sein werden, die einen Aufzug brauchen.“ Dieses Beispiel zeige, dass sich die Kosten für Barrierefreiheit und Inklusion generell fallbezogen entwickeln werden.
Deshalb sei das Ziel der Verfassungsklage zunächst mehr ein pauschales gewesen, das Land NRW mehr für die Inklusion auch finanziell in die Verantwortung zu nehmen, sagt Zillikens. Auch sei bislang völlig ungeklärt, wer die Kosten für die zusätzlichen heilpädagogischen Fachkräfte für die Inklusionsschulen übernehme. Bezeichnenderweise verfügt Jüchen mit ihrer erst seit dem August eröffneten Gesamtschule über eine offiziell deklarierte Inklusionsschule, die zumindest theoretisch auch Kinder mit Förderbedarf aus Grevenbroich oder Mönchengladbach aufnehmen kann. Die Kapazitäten sind allerdings aus personellen Gründen knapp.