Syrer Mohamed M. erhält vollen Flüchtlingsstatus
Neuss. Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf im Verfahren des in Neuss lebenden 18-jährigen Syrers Mohamed M. ist rechtskräftig. Damit hat er Anspruch auf Anerkennung des vollen Flüchtlingsstatus und nicht nur den des subsidiär Schutzberechtigten.
Die mündliche Verhandlung hatte für viel Aufsehen gesorgt, da erstmals ein Syrer gegen den subsidiären Schutz vor dem VG Düsseldorf geklagt hatte. Dieser Status gestattet nur eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, keinen Familiennachzug und erkennt keine politische Verfolgung an.
Jeremias Mameghani, Anwalt mit Kanzlei in Düsseldorf, hatte den jungen Syrer vor Gericht vertreten. Am Tag der Urteilsverkündung vom 22. November vergangenen Jahres hatte er die Entscheidung zunächst als „Etappensieg“ bezeichnet. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) konnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stellen. „Doch zu meiner Verwunderung und entgegen der Ankündigung in der mündlichen Verhandlung hat das BaMF keinen Antrag gestellt“, so Mameghani. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
„Das heißt: die gesamten Feststellungen, die das Gericht getroffen hat, gelten als Tatsache“, erklärt der Anwalt weiter. Seiner Einschätzung nach habe das BaMF somit die Einordung des VG akzeptiert. „Das Urteil hat dennoch keinen Präzedenzcharakter, weil es keine oberinstanzliche Rechtsprechung ist. Aber für den Bezirk des VG Düsseldorf dürfte es große Signalwirkung haben. Andere Kammern des Gerichts müssten meines Erachtens stichhaltig darlegen, wenn sie von diesem rechtskräftigen Urteil abweichen.“
Denn nach wie vor urteilen bundesdeutsche Gerichte sehr unterschiedlich zum Flüchtlingsstatus von Syrern. So hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig einen Tag nach dem Düsseldorfer Urteil in einem ähnlichen Verfahren ganz anders entschieden. Syrer können demnach nicht pauschal den umfänglichen Status eines Flüchtlings bekommen, entschied das OVG im Fall einer klagenden Syrerin und bestätigte somit die Entscheidungspraxis des BaMF. „Das OVG Thüringen wiederum urteilte zu Gunsten der Syrer“, berichtet Mameghani. Danach gelten geflüchtete Syrer automatisch als Regimegegner.
Für den in Neuss lebenden Mohamed M. bedeutet das rechtskräftige Urteil, dass er ein dreijähriges Aufenthaltsrecht und künftig den blauen Flüchtlingspass erhält. „Dieser erlaubt ihm weltweite Reisefreiheit mit Ausnahme Syriens“, erklärt Mameghani. Seine Eltern kann Mohamed M. jedoch nicht nachholen, da er bereits volljährig ist.
Pläne für die Zukunft hat er bereits geschmiedet: So will Mohamed M. nun sein in Syrien bestandenes Abitur anerkennen lassen. Mameghani: „Und danach möchte er studieren.“