Der Staatsanwalt hatte für den 18-jährigen mutmaßlichen Haupttäter die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft beantragt. Für einen 38-Jährigen mutmaßlichen Komplizen beantragte der Ankläger neuneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags.
Obwohl der 18-Jährige ein Hakenkreuz auf der Brust tätowiert hat, geht der Ankläger nicht von Ausländerhass als Motiv aus. Die Tätowierung sei erst nachträglich entstanden.