Wahlwerbung:Breuer prüft Strafe gegen die SPD
Die Partei hat schon gestern Plakate aufgestellt. Erlaubt ist dies ab heute.
Neuss. Bürgermeister Reiner Breuer prüft, ob er ein Bußgeldverfahren gegen seine eigene Partei anstrengen muss. Denn die SPD hat — entgegen seiner schriftlichen Weisung — gestern vorzeitig mit der Plakatierung für die Landtagswahl am 14. Mai begonnen. Das war der CDU sofort aufgefallen, die sich „sehr verwundert“ zeigt, wie ihr Geschäftsführer Marcel Stepanek betont — und Konsequenzen fordert.
In einem Erläuterungsschreiben zur „Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Wahlplakaten“ vom Mittwoch hatte Breuer noch an alle Parteien appelliert, die Chancengleichheit der Bewerber zu wahren. Und weil ein Appell nicht immer Gehör findet, wird Breuer im Brief noch deutlicher: Zu früh aufgestellte Plakate würde er — gegen Kostenerstattung — entfernen und beim Baubetriebshof zwischenlagern lassen.
Aber so weit will Breuer im Fall SPD nun doch nicht gehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete es, so Breuer, „Plakate abzubauen, um sie nur Stunden später wieder aufzustellen“. Man müsse differenzieren können, findet er.
Das meint auch die SPD. Zu früh aufgestellt wurden nur die großflächigen Werbetafeln, sagt Jascha Huschauer von der Geschäftsstelle. Damit hatte die Partei ein Unternehmen beauftragt, das allerdings auch erst am heutigen 1. April hätte aktiv werden dürfen. „Insofern liegt ein Verstoß vor“, gibt Huschauer zu. Einen echten Vorteil aber habe seine Partei durch den Frühstart nicht. Die Standorte für die Plakatwände würden nämlich von der Stadt zugelost und seien damit gesetzt. Trotzdem würde die SPD ein Bußgeld akzeptieren, sagt Huschauer.
Anders liegt der Fall bei den kleineren Plakaten, die Laternen oder Bäume zieren. Sie lösen immer einen Wettkampf der Parteien um die besten Standorte aus. Damit dabei keiner mogelt und vor acht Uhr heute früh plakatiert, hatte Breuer für die Nacht Kontrollen angeordnet. -nau