Impfkampagne im Rhein-Kreis Neuss „Booster“ ist auch bei den mobilen Impfaktionen möglich

Rhein-Kreis · (abu) Im Rhein-Kreis Neuss werden regelmäßig mobile Impfaktionen angeboten. Das Ziel: Die Impfquote weiter zu erhöhen, um gut gegen Corona gerüstet zu sein. „Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Die Impfkampagne zum Schutz vor Corona schreitet voran, im Rhein-Kreis Neuss gibt es regelmäßig mobile Impf-Aktionen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Er appelliert daher an die Menschen im Kreis, das Angebot anzunehmen.

Eine Frage, die sich viele dabei stellen, ist, ob eine dritte Corona-Schutzimpfung (ein sogenannter Booster) auch bei den mobilen Impfangeboten möglich ist. Reinhold Jung, Sprecher des Rhein-Kreises, betont zwar, dass dies grundsätzlich der Fall sei. „Allerdings trifft die Entscheidung der jeweilige Impfarzt vor Ort“, sagt Jung. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt einen Covid-19-Booster bislang für Menschen über 70 Jahren. Auch bestimmten Personengruppen – also zum Beispiel Pflegepersonal oder Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-Krankheitsverläufe – sollte laut Stiko eine Auffrischungsimpfung angeboten werden. Experten gehen davon aus, dass die Empfehlung für weitere Altersgruppen folgen wird. Die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) sollte frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen – unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll laut Stiko möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

Parallel schreitet die Impfkampagne auch für jene voran, die noch nicht gegen Corona geimpft sind. Unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung findet sich eine ständig aktualisierte Übersicht über die mobilen Impfangebote. In Neuss wird zum Beispiel eine Impfaktion am Mittwoch, 27. Oktober, 13 bis 17 Uhr, an der Offenen Gemeinschaftsgrundschule „Die Brücke“, Weißenberger Straße 151, angeboten. Es muss lediglich ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Alles weitere kann vor Ort geregelt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

(abu)