Überblick Schnelltests, Stalking, Soziale Netzwerke: Das ändert sich im Oktober

Service · Zum ersten Oktober gibt es wieder zahlreiche Veränderung. Einen Überblick finden Sie hier:

Zum ersten Oktober gibt es zahlreiche Änderungen. Unter anderem bei den kostenlosen Schnelltests.

Foto: obs/SASCHA STEINBACH

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die Ungeimpfte oft beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen brauchen, in der Regel selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie für alle, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren.

Energiekostenvergleich

Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Neugeborenen-Screening

Ab 1. Oktober wird die Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen bei Babys in den ersten Lebenstagen erweitert. Sie umfasst künftig auch die Sichelzellenkrankheit, bei der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut Sauerstoff transportieren können. Neu auf Kassenkosten umfasst das Screening außerdem die spinale Muskelatrophie, bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben.

Hepatitis-Tests

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben ab 1. Oktober den Anspruch, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Dieses Angebot ist neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups, den man alle drei Jahre machen kann.

Stalking

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt. Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe - etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Digitale Übermittlung von Krankschreibungen

Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) starten. Arztpraxen schicken sie an die Krankenkassen - der Arbeitnehmer muss das also nicht mehr selbst tun. In einer Übergangszeit von drei Monaten können die Praxen trotzdem noch auf Ausdrucke setzen, ab Januar ist die digitale Krankschreibung aber Pflicht - dann müssen sie die dafür notwendigen technischen Standards erfüllen und an das KIM-System angeschlossen sein. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Einen Zettel bekommt der Patient trotzdem noch in die Hand: die Krankschreibung für seinen Arbeitgeber.

Inkassogebühren

Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Soziale Netzwerke

Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober auf 17,47 Euro.

Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

Blick in die Zukunft

Einen Blick in die Zukunft verspricht die Expo 2020, die am 1. Oktober mit einem Jahr Verspätung in Dubai startet. 191 Länder sind bei der ersten Weltausstellung im arabischsprachigen Raum mit eigenen Pavillons dabei. Highlights des Riesenevents in der Wüste: Besucher sollen auf dem Gelände mit mehr als 100 Robotern in Kontakt kommen können. Und im spanischen Pavillon soll ein Hyperloop-Fahrzeug vorgestellt werden, das einmal eine Geschwindigkeit von bis zu 1000 Kilometern pro Stunde erreichen soll. Etwas leichter bekommt man Blicke in die Zukunft auf der weltgrößten Buchmesse in Frankfurt am Main (ab dem 20. Oktober) und auf der Essener Spielemesse, der weltgrößten Messe für Gesellschaftsspiele (ab dem 14. Oktober).

(dpa)