Bürgerinitiative braucht fast 4400 Stimmen
Am 5. Juni steht der Bürgerentscheid gegen den Bau von Wohnhäusern für Flüchtlinge an.
Sprockhövel. Am 5. Juni steht in Sprockhövel ein Bürgerentscheid darüber an, ob auf zwei Grundstücken am Waldweg und am Gedulderweg jeweils zwei Wohnhäuser für Flüchtlinge gebaut werden sollen. Die Bürgerinitiative „Miteinander in Sprockhövel“ hatte im Rahmen eines Bürgerbegehrens rund 2500 Stimmen gegen die geplante Bebauung gesammelt. Da der Stadtrat in seiner letzten Sitzung das Bürgerbegehren zwar als zulässig erklärte, es in der Mehrheit aber inhaltlich ablehnte, kommt es nun Anfang Juni zu dem Bürgerentscheid. Die WZ sprach mit dem Justiziar der Stadt, Rainer Kaschel, über das weitere Verfahren.
Herr Kaschel, wie wird der Bürgerentscheid formuliert sein?
Rainer Kaschel: Da werden wir die Frage aus dem Bürgerbegehren übernehmen. Also: „Soll der Ratsbeschluss vom 24.09.2015 betreffend der dauerhaften Bebauung der Grundstücke - Gedulderweg und Waldweg (Bolzplatz) - für Flüchtlingsunterkünfte in Sprockhövel aufgehoben werden?“
Wie viele wahlberechtigte Bürger gibt es?
Kaschel. Das sind rund 21 800 wahlberechtigte Bürger ab 16 Jahren. Auch EU-Bürger ab 16 Jahre können übrigens abstimmen. Für den Bürgerentscheid werden zwölf Wahllokale von 10 bis 17 Uhr geöffnet sein. Die Abstimmungsbenachrichtungen - inklusive einem Faltblatt - erhalten die Bürger Anfang Mai. Dort steht auch das jeweilige Wahllokal. Wer möchte, kann auch per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung schriftlich angefordert oder in den Bürgerbüros abgeholt werden.
Wann hat die Bürgerinitiative ihr Ziel erreicht?
Kaschel: Sie braucht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Darüber hinaus muss das sogenannte Quorum erreicht werden: Das heißt, 20 Prozent aller wahlberechtigten Bürger müssen gegen die geplante Bebauung der Grundstücke stimmen. Das wären etwa 4360 Stimmen.
Wenn die Bürgerinitiative ihr Ziel erreicht. Was wäre die Folge?
Kaschel: Dann wäre der Ratsbeschluss vom letzten September zur dauerhaften Bebauung auf den Grundstücken am Waldweg und Gedulderweg zunächst einmal erledigt. Für einen Zeitraum von zwei Jahren kann der Stadtrat denselben Beschluss zudem nicht noch einmal fassen - sondern allenfalls durch einen vom Rat in die Wege geleiteten weiteren Bürgerentscheid abändern lassen.