Diskothek Kleinbeck: Aussetzung der Schließungsverfügung
Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat dem Antrag der Betreiber stattgegeben.
Obersprockhövel. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat dem Antrag der Betreiber der Diskothek Kleinbeck auf einstweilige Aussetzung der Schließungsverfügung stattgegeben. "Wir öffnen am Samstag wieder", sagte Oliver Nickel am Dienstag der WZ. Wie berichtet hatte das Ordnungsamt die Diskothek am 20. Februar geschlossen, nachdem dort an einem Abend dreimal der Rettungswagen kommen musste, weil sich Minderjährige völlig betrunken hatten und bei einer Kontrolle in der Diskothek weiter Unter-18-Jährige mit Alkohol angetroffen wurden. Das Ordnungsamt verfügte daraufhin die Schließung, weil die Zuverlässigkeit der Betreiber nicht gegeben sei.
Dagegen läuft inzwischen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bis zur Entscheidung darf nun auf weiteres wieder geöffnet werden. "Wir haben keine Auflagen erhalten, aber wir werden künftig freiwillig auf den Ausschank branntweinhaltiger Getränke vor 24Uhr verzichten und und alle über 18-Jährigen mit Armbändern kennzeichnen. Der Rest muss dann um 24 Uhr raus", sagte Oliver Nickel. So wolle man zeigen, dass man sich der Verantwortung bewusst sei.