Gesamtschule: Vermeintlicher Fehlalarm könnte teuer werden

Städtische Satzung regelt die Kostenerstattung für Fehlalarme.

Sprockhövel. Der Fehlalarm in der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in der vorletzten Woche könnte ein teures Nachspiel haben. Wie Schulleiter Christoph Uessem auf Nachfrage mitteilte, war die Person, die den Alarm auslöste, unmittelbar nach der Alarmauslösung bekannt. Mitschüler hatten die Schulleitung informiert und es gab auch „kein Leugnen”. Allerdings gibt der Schulleiter an, dass der Alarm versehentlich ausgelöst worden sei. „Die Melder sind so konzipiert, dass das nicht passieren kann”, entgegnet Feuerwehrsprecher Matthias Kleineberg.

Eindeutig ist hingegen die rechtliche Lage. In der städtischen Satzung über den Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr heißt es: „Für böswillige Alarme werden pauschal 500 Euro oder die tatsächlichen Kosten, soweit sie höher liegen, berechnet.” Folgerichtig müsste die Person, die den Fehlalarm ausgelöst hat, mit einem entsprechenden Kostenbescheid rechnen, es sei denn, die Verwaltung verzichtet darauf. Problematisch sind solche Fehlalarme vor allem, weil die Gefahr eines Gewöhnungseffektes besteht und eine Alarmauslösung von den Feuerwehrleuten weniger ernst genommen werden könnte. wow