Kreis legt Verfassungsbeschwerde ein
5,7 Millionen Euro soll der Kreis nach der Neuverteilung der Wohngeldersparnisse nachzahlen — zu Unrecht, sagt die Verwaltung.
EN-Kreis. Zusammen mit 16 weiteren Kreisen und kreisfreien Städten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis bereits im Januar Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof für das Land NRW erhoben. In dem Verfahren geht es um die Rückforderung des Landes, die sich aus einer neuen Verteilung der so genannten Wohngeldersparnisse ergeben hat. Für den EN-Kreis geht es um rund 5,7 Millionen Euro, die nach Stand der Dinge bis 2018 in Jahresraten von gut 700 000 Euro an das Land zu zahlen sind.
Im Kern geht es um die Frage, ob der Kreis und die übrigen Beschwerdeführer Geld zurückzahlen müssen, das sie von 2007 bis 2009 erhalten haben. „Hierüber lagen uns Bescheide vor, die wir für rechtskräftig halten und die aus unserer Sicht im Nachhinein nicht außer Kraft gesetzt werden können.
Wir vertreten die Auffassung, dass die Finanzzuweisungen in der seinerzeit genannten Größe erhalten bleiben müssen und lehnen eine Rückzahlung ab“, heißt es aus dem Kreishaus.
Ausgangspunkt des Streits waren Einsparungen, die das Land im Bereich Wohngeld für Hartz-IV-Empfänger durch eine Vereinbarung mit dem Bund erzielen konnte. Über einen Verteilerschlüssel wird diese Entlastung an die Kommunen in NRW weitergegeben. Das Problem: 2010 erklärte der Verfassungsgerichtshof diesen Schlüssel für verfassungswidrig.
Das Land regelte die Verteilung neu und setzte den neuen Schlüssel rückwirkend in Kraft. Positiver Effekt für Städte und Kreise, die von 2007 und 2009 zu wenig erhalten hatten, sie wurden mit einer Nachzahlung bedacht. Den Kommunen, die jetzt die Kommunalverfassungsbeschwerde einlegten, flatterte hingegen Rückforderungen ins Haus.