Coronavirus Sprockhöveler halten sich an Corona-Regeln

Sprockhövel. · Das Ordnungsamt verzeichnete bislang nur wenige Verstöße gegen die Auflagen.

Angelika Densow zieht in Bezug auf das Befolgen der Corona-Auflagen ein positives Zwischenfazit.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Die Einschränkungen im öffentlichen Leben und die verschärften Auflagen etwa zur Versammlungsfreiheit oder den persönlichen Kontakten setzen auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sprockhövel zu. Bislang hielten sich die Menschen jedoch an die Einschränkungen, die das Leben in Zeiten der Corona-Pandemie mit sich bringe, sagt die Leiterin des städtischen Ordnungsamtes, Angelika Densow, auf WZ-Anfrage. „Die Leute sind kooperativ“, es gebe „nichts Auffälliges“ und lediglich kleinere Verstöße.

Für die Kontrollen in der Öffentlichkeit sind Polizei und Ordnungsamt zuständig. Bei Ordnungsamtsleiterin Densow sind bislang sechs Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten anhängig – dabei handelt es sich um Verstöße gegen die Auflage, dass sich in der Öffentlichkeit derzeit nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen. Die Anzeigen seien von der Polizei geschrieben worden und richteten sich gegen Angehörige aus der Trinkerszene, erzählt sie.

Sechs Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind derzeit jeden Tag – auch am Wochenende – unterwegs, um zu kontrollieren, ob sich die Bevölkerung an die öffentlichen Auflagen hält. Dabei werden unter anderem Busbahnhöfe, Parkanlagen, Schulhöfe, Spielplätze und Sporthallen kontrolliert. Mitunter werde man auch von der Polizei informiert und müsse dann vor Ort den Sachverhalt überprüfen, berichtet Densow.

Die Lage in ländlicheren Regionen ist laut Polizei entspannter

Verstöße gegen die Schließung von Geschäften und Gaststätten habe man bislang nicht aufnehmen müssen, sagt die Ordnungsamtsleiterin. Auch größere Streitigkeiten etwa unter Kunden in Lebensmittelgeschäften seien bislang nicht gemeldet worden. Dazu trage auch bei, dass die meisten Bürger den Empfehlungen der Politik folgten und sich wenig im Freien aufhielten. „Man merkt, dass es ruhiger geworden ist“, erklärt Densow.

Verstöße gegen die Auflagen können teuer werden: das Bußgeld startet bei 200 Euro, im Wiederholungsfall können bis zu 25 000 Euro fällig werden. Als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung wird unter anderem der Betrieb eines Geschäftes angesehen, das nach Ansicht des Gesetzgebers nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dient. Auch der Einlass etwa in einem Lebensmittel- oder Baumarkt wird geregelt: Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass „geeignete Schutzvorkehrungen“ getroffen werden, damit sich möglichst kein Kunde mit dem Coronavirus infiziert.

Bei der Stadt rufen derweil immer wieder Bürger wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen die Auflagen an, berichtet Densow. In der Zusammenarbeit mit der Polizei sei dann bisweilen unklar, inwieweit Treffen im privaten Rahmen durch die aktuellen Auflagen untersagt sind. Hier setze man dann im Zweifel auf die Kooperation mit den Bürgern und bitte darum, den Rahmen für die Feier möglichst klein zu halten.

Auch die Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis kann ein entspanntes Zwischenfazit zum Thema „Corona-Krise“ ziehen. Seit dem 18. März habe man in Sprockhövel sieben Einsätze gehabt, sagt die Sprecherin der Kreispolizeibehörde, Sonja Wever. Das entspreche im Großen und Ganzen auch der Situation in den anderen Kommunen des Kreises. Die Lage in der ländlichen Region sei grundsätzlich entspannter als in einer Großstadt.