Auch wer noch einen Bescheid erhalten hat, dass er 14 Tage in Quarantäne bleiben muss, kann die Quarantäne nach zehn Tagen selbstständig beenden. Nach sieben Tagen kann man sich freitesten, wenn man 48 Stunden symptomfrei ist. Das erklärte Gesundheitsdezernent Stefan Kühn der WZ.
Zum Freitesten ist ein offizieller Schnelltest oder ein PCR-Test nötig. Damit gelte die aktuelle Quarantäneverordnung auch für diejenigen, die vor Inkrafttreten in Quarantäne gegangen sind.
Einen gesonderten Bescheid erhalten die Betroffenen nicht, das wäre für die Stadt zu aufwendig.