„Exit-Strategie“ Stamps NRW-Plan für Corona-Lockerungen: Die fünf Phasen im Detail
Düsseldorf · Nordrhein-Westfalens stellvertretender Ministerpräsident hat einen NRW-Plan zum Ausstieg aus dem Corona-Lockdown vorgelegt. Der sieht fünf Phasen mit Lockerungen vor - alle Details dazu finden Sie hier.
Nordrhein-Westfalens stellvertretender Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) hat einen Fünf-Stufen-Plan zum Ausstieg aus dem Corona-Lockdown vorgelegt. Eine schlichte Verlängerung der derzeit bis zum 15. Februar befristeten Einschränkungen erscheine «ebenso unangemessen wie eine weitgehende Aufhebung», heißt es in seinem am Freitag in Düsseldorf vorgestellten «NRW-Plan». Bei dem Papier handle es sich um einen «persönlichen Vorschlag», erklärte der NRW-Familienminister.
Corona in NRW: Stamps Exit-Stufen im Detail:
Mit Phase 1 wird die derzeitige Corona-Lage in NRW beschrieben als ein „leicht abnehmendes Infektionsgeschehen auf derzeitigem Niveau“.
Die Phase 1 zeichnet laut des Stamp-Plans aus: Landesweite 7-Tages-Inzidenz ca. 100-75, Ü-80-Inzidenz ca. 200- 150, steigende Zahl freier Plätze auf Intensivstationen, sinkende Zahl von COVID 19-Hospitalisierungen, Impfung von Pflegeheimen ist teilweise abgeschlossen, erweiterte Kontaktnachverfolgung durch fortschreitende Digitalisierung der Gesundheitsämter
Mögliche Lockerungen in Phase 1 unter anderem: Präsenz- und/oder Wechselunterricht, vorrangig für Grundschulen und Abschlussklassen, Öffnung Außensport für Kinder, Öffnung Friseure bei fester Terminvergabe
Für Phase 2 wird ein „kontinuierlich fallendes Infektionsgeschehen“ vorausgesetzt. Sie zeichnet laut des „NRW-Plans“ aus: landesweite 7-Tagesinzidenz ca. 75-50, Ü-80-Inzidenz ca. 150-100, dauerhaft ausreichende freie Plätze auf Intensivstationen, weiterhin sinkende Zahl von COVID-Hospitalisierungen, umfassende Kontaktverfolgung durch Digitalisierung der Gesundheitsämter ist weitgehend abgeschlossen, Impfung der Pflegeheime ist weitgehend abgeschlossen)
Mögliche Lockerungen in Phase 2 unter anderem: Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte, Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas, Angepasster Schulbetrieb (weitere Präsenzanteile für Schülerinnen und Schüler), Präsenzprüfungen an Universitäten, Öffnung Handel (unter strengen Hygieneauflagen, Quadratmeterbegrenzung/Kunde), Öffnung Außengastronomie, öffnung Tierparks etc., öffnung Hallensport und Außensport für 2 Personen, öffnung körpernaher Dienstleistungen unter Hygieneauflagen
Phase 3 wird als „deutlich fallendes Infektionsgeschehen“ beschrieben. Sie zeichnet aus: landesweite 7-Tagesinzidenz ca. 50-25, Ü-80-Inzidenz ca. 100-50, dauerhaft ausreichende freie Plätze auf Intensivstationen, weiterhin sinkende Zahl von COVID-Hospitalisierungen, umfassende Kontaktverfolgung durch Digitalisierung der Gesundheitsämter ist sichergestellt, Impfung der Pflegeheime ist abgeschlossen, Ausreichende Kapazitäten von zertifizierten Selbsttests für Beschäftigte von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorhanden.
Diese Lockerungen sollen in Phase 3 möglich werden: Regelbetrieb unter Pandemiebedingung in Kitas (Stundenreduzierung nur noch kitascharf nach Personalsituation), angepasster Schulbetrieb (Präsenzunterricht für alle Jahrgänge), eingeschränkter Regelbetrieb an Hochschulen, eingeschränkte Jugendarbeit, Öffnung von Musikschulen für Einzelunterricht unter Hygieneauflagen, Öffnung von Theatern, Kinos etc. mit begrenzter Besucherzahl, öffnung Museen, Galerien etc. unter Hygieneauflagen mit begrenzter Besucherzahl, Öffnung von Bibliotheken unter Hygieneauflagen mit begrenzter Besucherzahl, Öffnung Amateur-Sport (ohne Kontaktsport) mit begrenzter Personenzahl, Öffnung von Speisegastronomie/Kantinen unter Hygieneauflagen, Öffnung von Hotels unter Hygieneauflagen, Öffnung Fahrschulen unter strengen Hygieneauflagen im Auto- Hochzeiten und Beerdigungen mit bis zu 50 Personen.
In Phase 4 wird die Lage als „anhaltend geringes Infektionsgeschehen“ beschrieben. Sie zeichnet aus: landesweite 7-Tagesinzidenz ca. 25-10, Ü-80-Inzidenz ca. 50-25, Weitgehender Regelbetrieb in Krankenhäusern, umfassende Kontaktverfolgung durch Digitalisierung der Gesundheitsämter ist sichergestellt, Impfung des Krankenhauspersonals ist abgeschlossen, ausreichende Kapazitäten von zertifizierten Selbsttests für Wohnheime, Pflege, Sammelunterkünfte vorhanden)
Mögliche Lockerungen in Phase 4: Kontaktbeschränkung auf fünf Haushalte und 10 Personen, Regelbetrieb in Kitas, Generelle Öffnung für Sport, Öffnung von Fitnessstudios, Sonnenstudios etc. unter Hygieneauflagen und begrenzter Personenzahl, Öffnung Schwimmbäder mit begrenzter Besucherzahl, Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots, Öffnung Freizeitparks/Indoorspielplätze unter Hygieneauflagen undbegrenzter Besucherzahl, Hochzeiten und Beerdigungen mit bis zu 100 Personen
Phase 5 beschreibt Stamp in seinem Vorschlag als „dauerhaft kontrollierbares Infektionsgeschehen“. Sie zeichne aus: landesweite 7-Tagesinzidenz kleiner als 10, Ü-80-Inzidenz kleiner als 20, regulärer Betrieb in Krankenhäusern, vollständige Kontaktverfolgung durch Digitalisierung der Gesundheitsämter ist abgeschlossen, Impfung der Ü80 ist weitgehend abgeschlossen, Impfung weiterer Risikogruppen ist weit fortgeschritten, ausreichende Kapazitäten von zertifizierten Selbsttests für den täglichen Gebrauch sind vorhanden.
Mögliche Lockerungen in Phase 5:Aufhebung der Kontaktbeschränkungen, Öffnung von Veranstaltungen unter Hygieneauflagen und Selbsttests, generelle Öffnung von Kneipen, Bars etc. unter Hygieneauflagen undSelbsttests
Unter einer „Corona-Notbremse“ versteht Stamp: „Das Prinzip des Wechsels von „Hammer and Dance“, also der stete Wechsel zwischen Lockdown und Öffnung belastet eine Gesellschaft immens. Andere europäische Länder haben dies noch intensiver erlebt als Deutschland. Dennoch muss für den Fall, dass es Widererwarten zu einem explosiven Anstieg von Infektionszahlen kommt, möglichst schnell und konsequent gehandelt werden.Wenn weitere Grundrechtseingriffe getätigt werden, müssen sie nicht nur zwingend notwendig sein, sondern zielgenau und begrenzt. Je nachdem, ob es sich in einem solchen Fall um ein örtliches, regionales, oder landesweites Geschehen handelt, sollte auch auf der entsprechenden Ebene gehandelt werden, also zunächst lokal. Dazu sollte eine entsprechende Verordnung vorbereitet sein.Sie umfasst u.a.:- Vollständige Schließung von Handel, Gastronomie usw. ohne Ausnahmeregelung- Feste Einkaufszeiten für Hochrisikopatienten- Vollständige Schließung (Betretungsverbote) von Schulen,Kindertagespflege und Kitas mit Notbetreuung ausschließlich nur für Kinder, bei denen beide Eltern in der Gesundheitsversorgung tätig sind, sowie bei Kindeswohlgefährdung, an Schulen DistanzunterrichtDie Corona-Notbremse muss nach Brechen des Infektionsanstiegs umgehend im Sinne des Fünf-Phasen-Modells durch mildere Maßnahmen ersetzt werden.Regionalen Maßnahmen für Hotspots und NiedriginfektionsgebieteErgänzend zu den beschriebenen fünf Phasen müssen regionale Unterschiede im Infektionsgeschehen berücksichtigt werden. In Kreisen und kreisfreien Städten, die auf hohem Infektionsniveau verharren, sind geeignete Hot-Spot-Strategien notwendig. Dazu gehört die genaue Analyse, wo die Herde des Infektionsgeschehens liegen, um mit gezielten Maßnahmen das Infektionsgeschehen zu senken. Dabei sollten drastische Mittel wie Ausgangssperren nur bei hohem Infektionsgeschehen angewandt und auf unmittelbar örtliche Infektionsherde begrenzt bleiben (Stadtteile/Dörfer, nicht ganze Kreise) sowie der private Wohnraum generell geschützt bleiben.9Umgekehrt müssen Kreise und kreisfreie Städte, in denen ein besonders niedriges Infektionsgeschehen herrscht, die Möglichkeit haben, im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium solche Öffnungsschritte vorzuziehen, die nicht zu Anreizen aus anderen Kreisen führen. Dies können beispielsweise Dienstleistungen mit fester Terminanmeldung sein“.