Strafbefehl gegen Halter Hund stirbt in überhitztem Auto

Jülich · Nach dem Tod eines Hundes in Jülich soll der Halter jetzt eine Geldstrafe von 3200 Euro zahlen.

Foto: dpa/Stephan Jansen

Das sagte der Direktor des Amtsgerichts Jülich der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Zuvor hatte die Aachener Zeitung berichtet. Der 52-Jährige wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Der Mann hatte seinen Hund im April bei 25 Grad Außentemperatur im Auto gelassen. Auf dem Armaturenbrett lag ein Zettel mit der Nachricht: „An alle Neugierigen! Es sitzt ein Hund im Auto, ich weiß das und es geht ihm gut! Jetzt kümmern Sie sich um ihre Sachen und mischen Sie sich nicht in Dinge, die Sie nichts angehen!“ Als ein Zeuge schließlich die Polizei verständigte, war der Hund bereits tot.

Der Halter gab gegenüber der Polizei an, dass er dem Tier Wasser gegeben und es danach nur zwei Stunden allein gelassen habe. Daran hatte die Polizei allerdings Zweifel, weil der Innenraum des Autos komplett feucht und die Scheiben beschlagen gewesen seien.

(dpa)