Prozess Wuppertalerin verurteilt, weil sie Hund im Grab ihres Vaters vergrub

Wuppertal · Welche Geschichte hinter der ungewöhnlichen und nicht erlaubten Bestattung eines Hundes steckte, kam nicht an die Öffentlichkeit. Die Halter erschienen nicht zur Verhandlung. Trotzdem wurden sie verurteilt.

Wegen Störung der Totenruhe muss sich ein Wuppertaler Ehepaar vor Gericht verantworten. Foto: Symbolbild.

Foto: ZB/Jens Büttner

Eigentlich hätten eine Hundebesitzerin (37) und ihr Mann (50) am Dienstag vor dem Amtsgericht erscheinen müssen. Anklage: Störung der Totenruhe. Denn sie sollen ihren Hund im Grab des Vaters der Frau begraben haben. Sie kamen aber nicht, deshalb erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl.

Welche Geschichte hinter der ungewöhnlichen und nicht erlaubten Bestattung des Hundes steckte, kam daher nicht an die Öffentlichkeit. Laut Anklage soll der Kadaver des Hundes in der Grabstelle nur zur Hälfte unter der Erde gewesen sein, die andere Hälfte des Tierkörpers – mit einem rosafarbenen Tuch umwickelt – soll noch aus der Erde herausgeragt haben. Und mit zahlreichen Fliegen besetzt gewesen sein. Der unappetitliche Anblick war im Juni 2018 aufgefallen.

Am Dienstag war die Verhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt. Weil die beiden Angeklagten nicht erschienen, erließ der Richter einen Strafbefehl, mit dem die Angeklagten nun zu Geldstrafen verurteilt sind: die Frau zu zwei Monatsgehältern, der Mann zu drei. Sie können Einspruch gegen dieses Urteil einlegen, dann wird doch vor Gericht verhandelt. kati