Streit eskaliert: Sixt kündigt weiteren Mitarbeiterinnen
Auch Schadenersatz fordert das Unternehmen von den drei Angestellten. Verdi prüft jetzt einen Strafantrag gegen Sixt.
. Der Disput zwischen Sixt und drei Mitarbeiterinnen am Flughafen verschärft sich. Nachdem der Arbeitgeber bereits Ende August eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte, erfolgte eine solche jetzt für die Betroffene erneut und in zwei weiteren Fällen. Auch Schadenersatzforderungen erhebt Sixt. Entsprechende Schriftwechsel belegen das.
Rückblick: Alle drei Angestellten hatten die Gründung eines Betriebsrates initiiert und zu einer Versammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes eingeladen. Die Hauptorganisatorin hatte danach die fristlose Kündigung bekommen, gegen die sie mit einer Klage vorgeht. Sixt bestreitet einen Zusammenhang mit der Betriebsratswahl, sondern verweist darauf, dass „in gravierendem Umfang gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen“ worden sei.
Den beiden Kolleginnen waren Abfindungsangebote in Höhe von 10 000 Euro gemacht worden, die sie ablehnten. Sixt verwies auf eine Ankündigung der Mitarbeiterinnen, das Unternehmen verlassen zu wollen. Auch auf erneute Anfrage beim Unternehmen sagt eine Sprecherin: „Es ging den drei ehemaligen Mitarbeiterinnen nicht um die Gründung eines Betriebsrats. Die ehemaligen Mitarbeiterinnen möchten das Unternehmen verlassen und versuchen, mit unlauteren Mitteln im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung möglichst hohe Abfindungen zu erhalten, die ihnen nicht zustehen.“
Für Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim ergibt das keinen Sinn, wie er sagt. „Warum wird für die relativ kurze Zeit der Betriebszugehörigkeit eine derart hohe Abfindung angeboten, zumal, wenn sie den Mitarbeiterinnen gar nicht zustehe und sie das Unternehmen sowieso verlassen wollten?“ Der Aussage von Sixt widerspreche zudem, dass die Abfindungsangebote abgelehnt wurden.
So hielten die drei Angestellten an ihrem Vorhaben fest, den Betriebsrat zu gründen. Zur Versammlung Ende September kam es laut Verdi aber nicht, da der von den Einladenden gemietete Raum im Flughafen unter Coronabestimmungen zu klein für die rund 20 anwesenden Mitarbeiter war. Es erfolgte ein Antrag beim Arbeitsgericht, den Wahlvorstand von dort aus einzusetzen.
Parallel zum Gütetermin Ende Oktober, der noch kein Ergebnis brachte, bat Sixt um Stellungnahme der drei Kolleginnen, da es möglicherweise Gründe für eine außerordentliche Kündigung gebe. Sixt führte an, dass der gemietete Raum von vornherein erkennbar zu klein war. So liege der Verdacht nahe, dass die Versammlung gar nicht durchgeführt werden sollte. Zudem sei der von Sixt organisierte Alternativraum „aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt“ worden. Aus Sicht von Sixt zeige das, „dass es den drei Mitarbeiterinnen überhaupt nicht um die Wahl eines Betriebsrats ging. Es ging ihnen allein um eine massive Störung des Betriebsfriedens und der Betriebsabläufe zu ausschließlich eigennützigen und rechtswidrigen Zwecken“, sagt eine Sprecherin.
Die Mitarbeiterinnen weisen in ihrer Darstellung daraufhin, dass ihnen die Kapazitätsgrenzen des Raumes vorher nicht bekannt waren. Ein Umzug sei spontan problematisch gewesen, da Nachzügler den Raum möglicherweise nicht gefunden hätten. Zudem habe man mit dem Verzicht auf die Anmietung eines großen Raumes hohe Kosten für das Unternehmen vermeiden wollen, zumal die Rückmeldung aus der Mitarbeiterschaft kaum Präsenz hätte erwarten lassen.
Sixt reagierte auf die Erklärungen jetzt mit fristlosen Kündigungen, gegen die sich die Betroffenen mit Schutzklagen wehren. Zudem fordert Sixt Schadenersatz von rund 1500 Euro. Begründet wird das mit dem Arbeitsausfall von Mitarbeitern aufgrund der nicht durchgeführten Betriebsversammlung, und einem bereitgehaltenen Rechtsbeistand.
Für Gewerkschaftssekretär Tarim ist das rechtlich haltlos. „Es wird klar, dass mit allen Mitteln versucht wird, eine Betriebsratsgründung zu verhindern und Mitarbeiter zu verunsichern. Auch am Sixt--Standort Frankfurt haben gerade drei Initiatoren einer Betriebsratswahl fristlose Kündigungen bekommen.“ Verdi prüfe nun einen Strafantrag.
Die Sprecherin sagt, dass auch in Frankfurt die Kündigungen wegen „gravierender Unregelmäßigkeiten“ erfolgten. Die Wahlversammlung habe ordnungsgemäß stattgefunden. Gewählt worden war der Wahlvorstand nicht, da die Wahlzettel unausgefüllt abgegeben wurden. Aus Sicht von Tarim, weil der Arbeitgeber Druck ausgeübt habe. Auch dort geht es übers Arbeitsgericht.