Gerichtsurteil Terrorgruppe unterstützt - Verurteilter Libanese aus Aachen kann ausgewiesen werden
Aachen · Ein Unterstützer einer islamistischen Terrorgruppe wurde verurteilt und soll ausgewiesen werden. Der Mann stellte einen Eilantrag. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Aachen, ob der Mann in Deutschland bleiben darf oder nicht.
Ein verurteilter Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ („Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens“) kann nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen abgeschoben werden.
Die Richter lehnten am Dienstag einen Eilantrag des Libanesen gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet ab. Der Mann lebt in Aachen und arbeitet in der Städteregion. Sein Aufenthalt in Deutschland stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, hieß es in der Begründung.
Der 30-Jährige war im Oktober 2016 in einem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen Unterstützung der terroristischen Auslandsvereinigung „Ahrar al-Sham“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Er soll mit drei weiteren Mitangeklagten Ausrüstung für die Terrorgruppe beschafft und Gelder überwiesen haben. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen legte der Libanese Revision ein, die vom Bundesgerichtshof ein Jahr später zurückgewiesen wurde.
Wie die Aachener Kammer nun feststellte, habe der Unterstützer nicht glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand genommen. Obwohl er ansonsten bisher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, gut integriert sei und Deutsch spreche, sei er wegen der Unterstützung der Vereinigung „Ahrar al-Sham“ rechtskräftig verurteilt, erläuterte eine Sprecherin. Gegen den Beschluss kann der Mann Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
„Ahrar al-Sham“ gilt als islamistische Miliz im syrischen Bürgerkrieg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte in dem Prozess 2016 den terroristischen Charakter der Gruppe festgestellt.