NRW-Vergleich Große Unterschiede bei den Müll- und Abwassergebühren - Tipps wie Bürger sparen können
Düsseldorf · Der Bund der Steuerzahler NRW legt einen detaillierten Vergleich der Kosten für Müll und Abwasser in NRW vor. Oftmals sind die Gebühren einfach Glückssache, aber es gibt auch Tipps wie man sparen kann.
Glücksache. Es ist einfach Glücksache, ob jemand viel oder wenig Müllgebühren bezahlen muss. Und der entscheidende Faktor für dieses Glück ist der Wohnort. Wer etwa im beschaulichen Blankenheim (Kreis Euskirchen) lebt, kommt als „Musterhaushalt“ (siehe unten) mit 129 Euro pro Jahr hin. Der gleiche Service kostet in Münster stolze 564 Euro im Jahr.
Der Bund der Steuerzahler NRW trägt alljährlich die Zahlen zusammen, am Dienstag wurden die aktuellen Werte vorgestellt. Und zwar sowohl für die Abfall- als auch für die von den Menschen im Land zu zahlenden Abwassergebühren. Bei letzteren gibt es ebenfalls gewaltige Unterschiede. Hier zahlt ein Musterhaushalt jährlich 246 Euro in Reken (Kreis Borken), aber satte 1231 Euro in Monschau (bei Aachen).
Gründe für den Anstieg von Abfallgebühren
Insgesamt, so sagt Rik Steinheuer, der neue Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW (BdST), habe sich die Abfall- und Abwassergebührenbelastung der meisten privaten Haushalte in NRW „auf einem hohen Niveau stabilisiert“. Ein Musterhaushalt zahle im Landesdurchschnitt für die Abwasserentsorgung 723,42 Euro und damit knapp 50 Cent mehr als im Vorjahr. Auch bei der Abfallentsorgung ist im Landesdurchschnitt nur wenig Bewegung im Preis. Bei monatlicher Leerung der Restabfalltonne stiegen die Kosten von 204,54 auf 205,31 Euro, bei einer 14-täglichen Leerung von 261,24 auf 262,90 Euro. Bei wöchentlicher Leerung zogen die Preise allerdings im Schnitt um sieben Prozent an, von 353,47 auf 377,15 Euro.
Als Musterhaushalt, auf den er seine Berechnungen bezieht, bezeichnet der BdST eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, die in einem Haus mit 130 Quadratmetern überbauter, abflusswirksamer Fläche wohnen und 200 Kubikmeter Frischwasser im Jahr verbraucht. Diese Musterfamilie hält eine 120-Liter Restmülltonne vor sowie eine 120 Liter-Biotonne, Abfuhr-Rhythmus alle 14 Tage.
Wenn Abfallgebühren steigen, so kann dies verschiedene Ursachen haben. So können sich die Entgelte für die Abfallentsorgungsanlagen verändern. Oder es gibt das, was der BdSt „Marktversagen“ nennt – dass es nicht mehr ausreichend viele Anbieter am Markt gibt. Doch das dürfe nicht dazu führen, dass die Kommunen die Abfallentsorgung wieder in die eigene Hand nimmt, warnt Steinheuer. Kosten können auch dadurch steigen, dass eine Kommune mehr damit zu tun hat, „wilden Müll“ zu entsorgen. Also die Abfälle, die die Menschen ungeregelt in der Öffentlichkeit entsorgen.
Forderungen und Ratschläge des Steuerzahlerbunds
Daran knüpft der BdSt auch eine seiner politischen Forderungen an: dass diese Entsorgung des wilden Mülls, aber auch die Entleerung der Straßenabfallkörbe nicht dem Gebührenzahler aufgehalst werde sollen. Vielmehr sollten die dafür entstehenden Kosten aus dem allgemeinen Kommunalhaushalt finanziert werden. Auch sollten die Kommunen auf das Angebot einer wöchentlichen Leerung der Mülltonnen verzichten. Der dadurch verringerte Einsatzaufwand der Müllfahrzeuge sei auch aus Klimaschutzgründen geboten.
Tipps gibt es seitens der BdST auch für den Gebührenzahler selbst. Dieser könne durch verschiedene Verhaltensweisen seine persönliche Belastung verringern. So könne jemand, der Bioabfall auf seinem Grundstück selbst kompostiert, bei seiner Kommune einen Eigenkompostierabschlag einfordern. Auch solle man überlegen, zusammen mit seinen Nachbarn eine Restmülltonne gemeinsam zu nutzen.
Und: Wer seinen Müll sorgfältig trennt, komme am Ende oft mit einer kleineren Restmülltonne aus. Gerade für Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte reiche oftmals die billigere 60-Liter Tonne. Auch lasse sich in Kommunen, in denen verschiedene Entsorgungsrhythmen angeboten werden, einen längeren Abfuhrrhythmus wählen. Beispiel: Wer in Siegen sein 120-Liter-Restmüllgefüß alle 14 Tage leeren lässt, bezahlt 144,88 Euro im Jahr, bei vierwöchentlicher Leerung sind es nur 72,44 Euro.
Tipps der Experten beim Thema Abwassergebühr
Auch beim Thema Abwasser rät der Bund der Steuerzahler den Gebührenzahlern, gegebenenfalls auf die Kommune zuzugehen und einen Nachlass geltend zu machen. Hintergrund dafür ist dies: Die Schmutzwassergebühr wird nach dem sogenannten Frischwassermaßstab berechnet. Dabei wird unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge das Grundstück in der genau gleichen Größenordnung wieder verlässt und in die Kanalisation fließt. Das sei aber zum Beispiel dann nicht gerecht und korrekt, wenn der Gebührenzahler in trockenen Sommern große Mengen Frischwasser für die Gartenbewässerung nutzt. Dieses Wasser fließt dann ja gar nicht in die Kanalisation. Auch könnten etwa Dachbegrünungen bei der Geltendmachung einer ermäßigten Regenwassergebühr angeführt werden.