Köln Tödlicher Unfall bei illegalem Autorennen erneut vor Gericht
Zwei Raser liefern sich in Köln ein spontanes Autorennen - und verursachen einen Unfall, bei dem eine Radfahrerin ums Leben kommt. Der BGH hat die Verurteilung der Angeklagten zu Bewährungsstrafen beanstandet. Nun müssen die Kölner Richter neu urteilen.
Köln. Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen beschäftigt am Mittwoch (9.15 Uhr) erneut das Kölner Landgericht. Eine Kammer des Gerichts hatte zwei Raser im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) teilweise auf. Die Kölner Richter hätten nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde, hieß es unter anderem zur Begründung.
Nun wird eine andere Kammer des Landgerichts erneut über die Frage der Bewährung entscheiden - und die beiden jungen Männer möglicherweise doch noch ins Gefängnis schicken. Das Landgericht hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt.
Im April 2015 hatten sich die damals 21 und 22 Jahre alten Männer in Köln ein spontanes Rennen geliefert. Dabei schleuderte einer der Wagen gegen eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Das Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten zu zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und hatte damit teilweise Erfolg. Die BGH-Richter beanstandeten zwar nicht die Höhe der Freiheitsstrafen, wohl aber deren Aussetzung zur Bewährung. Denn die Kölner Richter hätten auch außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die Gefahrenlage durch ihren aggressiven Fahrstil vorsätzlich herbeiführten. dpa