Laut Anklage wies die Leiche des sieben Monate alten Säuglings massive Biss- und Kratzverletzungen sowie Hämatome auf. Zudem habe er eine Hirnblutung aufgrund einer Schädelverletzung durch stumpfe Gewalt erlitten. Das Kind sei gestorben, weil die beiden Marokkaner weder einen Notarzt verständigt noch ein Krankenhaus aufgesucht hätten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Säugling die Verletzungen von einem Elternteil zugefügt wurden, das andere habe sie nicht verhindert. Die Angeklagten schwiegen zu Prozessbeginn am Kölner Landgericht zunächst zu den Vorwürfen.