Starkregen Plan der Grünen zum Hochwasserschutz

Düsseldorf · Oppositionspartei im NRW-Landtag will Untersuchungsausschuss zur Starkregenkatastrophe.

So wie hier in Bad Münstereifel Anfang August war es auch an anderen Orten: Anwohner räumen nach der Flut auf.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Noch in dieser Legislaturperiode - in Nordrhein-Westfalen wird im Mai 2022 gewählt - soll ein Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe eingesetzt werden. Das fordern die Grünen im Landtag. Die Katastrophe von Mitte Juli, die allein in NRW 49 Tote, zahlreiche zerstörte Dörfer, unbewohnbare Häuser sowie Schäden an Straßen und Umwelt zur Folge hatte, müsse auch hinsichtlich politischer Verantwortlichkeiten aufgearbeitet werden.

Fraktionschefin Verena Schäffer: „Neben der Hilfe vor Ort und der Frage, was zu tun ist, um solche Schäden in Zukunft zu verhindern, braucht es auch diesen Blick nach hinten, insbesondere: Was ist schief gelaufen, dass die Menschen nicht rechtzeitig gewarnt wurden?“ Die Bürger hätten ein Recht zu erfahren, warum es notwendige Evakuierungen nicht gab. Auch aus politischer Sicht sei die Aufarbeitung wichtig, weil es darum gehe, Lehren aus den Versäumnissen zu ziehen.

Die Grünen wollen aber auch nach vorn blicken, haben für sich bereits Lehren aus den Ereignissen gezogen, die Schäffer zusammen mit ihren Fraktionskollegen Norwich Rüße und Johannes Remmel in Form eines 29-Punkte-Katalogs vorstellte. Dieser soll im September im Landtag beraten werden.

Einige der Kernforderungen: Geht es um die Ausweisung von neuem Bauland, so soll es in hochwassergefährdeten Gebieten auch keine Ausnahmeregelungen für Baugenehmigungen mehr geben. Eigentümern von nicht mehr zu sanierenden Gebäuden, die im Hochwassergebiet standen, soll „zügig ein Alternativangebot gemacht werden“, mit „größtmöglicher Unterstützung“, damit diese ein  Haus  „schnellstmöglich an anderer Stelle in räumlicher Nähe“ aufbauen können. Johannes Remmel, der frühere NRW-Umweltminister, sagt es so: „Da, wo es eine vollständige Zerstörung gegeben hat, muss man sich doch nicht zwei oder dreimal an derselben Stelle durch Hochwasser belehren lassen, dass da nicht mehr gebaut werden darf.“

Für Wohngebäude und Gewerbeimmobilien, die wirtschaftlich vertretbar wiederhergestellt werden können, solle es Hilfe aus dem Sondervermögen der „Aufbauhilfe 2021“ geben, schlagen die Grünen vor. Kommunen, die finanziell durch die Anpassung an die Klimafolgen überlastet seien, müsse auf Landesebene durch einen neuen Unwetterfonds geholfen werden, der mit bis zu einer Milliarde Euro ausgestattet sein soll.

Es soll eine verbindliche Höchstgrenze für den Flächenverbrauch (Versiegelung) geben, um mehr naturnahe Flächen zu bewahren, die Niederschläge aufnehmen können. Bauherren sollen in die Pflicht genommen werden - bei Neubauten sollen nach Vorstellung der Grünen ab einer bestimmten Flächengröße Dach- und Fassadenbegrünung verbindlich vorgeschrieben sein. Bereits erteilte Genehmigungen etwa für Auskiesungen in hochwassergefährdeten Gebieten sollen noch einmal überprüft werden. Und Talsperren sollten auch in den Sommermonaten Speicherreserven vorhalten müssen.

Remmel nutzte die Vorstellung des eigenen 29-Punkte-Plans der Grünen für eine Attacke auf Schwarz-Gelb: „Was wir jetzt machen, ist eigentlich die Aufgabe der Landesregierung. Statt selbst einen Katalog vorzuglegen, was jetzt zu tun ist, beschäftigt sie sich mit der Rechtfertigung ihres Nichthandelns, weil man es doch nicht besser gewusst habe.“

In Sachen Wiederaufbau zerstörter Gebäude ist Landesbauminsterin Ina Scharrenbach (CDU) übrigens nicht so weit weg von den Grünen. Es müsse die Möglichkeit geben, Baugebiete leicht aus vom Hochwasser betroffenen Gebieten in nicht betroffene Bereiche verlagern zu können. Beim Wiederaufbau der Gebäude in den Flutgebieten sollten hochwassermindernde Maßnahmen genauso berücksichtigt werden wie die Klimaneutralität. Bei den Fragen des Ob und Wie des Wiederaufbaus solle jeder Einzelfall mit den Gemeinden vor Ort erörtert werden.