Strafprozess Urteil aufgehoben: Raser soll doch ins Gefängnis

Düsseldorf · Er fuhr angetrunken und mit Tempo 240 einen Familienvater tot: Das Amtsgericht in Neuss beließ es dafür bei einer Bewährungsstrafe. Zu mild, befand nun das Landgericht.

Das Landgericht verurteilte einen Raser wegen fahrlässiger Tötung. (Symbolbild)

Foto: Martin Gerten/dpa

Nach einer tödlichen Raser-Fahrt muss ein 47-jähriger Krefelder einem neuen Urteil zufolge doch ins Gefängnis. Der Mann war mit Tempo 240 angetrunken und ohne Führerschein über die Autobahn 44 gerast. Seine Limousine kollidierte bei Meerbusch mit dem Kleinwagen eines 33-jährigen Familienvaters, der in den Trümmern starb.

Während das Amtsgericht in Neuss den 47-Jährigen im Juni zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, hob das Landgericht in Düsseldorf das Urteil als zu milde auf. Es verhängte zwei Jahre Haft ohne Bewährung gegen den 47-Jährigen - wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Fahrens ohne Führerschein. Die Staatsanwaltschaft hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten.

Wegen Fahrens ohne Führerschein mehrfach verurteilt

Das Amtsgericht hatte den Mann nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sah es im Gegensatz zum Landgericht als nicht erwiesen.

Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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(dpa)