Delegitimierung des Staates Verfassungsschutz beobachtet rund 20 Corona-Gegner in NRW

Düsseldorf · Der Verfassungsschutz beobachtet in NRW 20 Corona-Gegner, die staatsfeindlich sein sollen. Der normale bürgerliche Protest sei weiterhin möglich.

Der Verfassungsschutz NRW beobachtet 20 Corona-Gegner.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Etwa 20 Personen aus dem Spektrum der Gegner von Coronaschutzmaßnahmen werden derzeit enger vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtet. Gemessen an den vielen Tausend Protestierenden auf den Straßen sei das nur ein sehr kleiner Teil, berichtete der stellvertretende Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium, Jürgen Kayser, am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im vergangenen Jahr den nachrichtendienstlichen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Dies werde auch im nächsten Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalens abgebildet, sagte Kayser.

Der normale bürgerliche Protest falle nicht darunter. Zur Delegitimierung des Staates gehöre etwa, demokratisch gewählte Vertreter verächtlich zu machen, sie möglicherweise mit Mordaufrufen zu bedrohen oder zum Umsturz des Staates aufzurufen. „Hier werden Grenzen überschritten“, sagte Kayser.

Insgesamt wurden in NRW laut Bericht des Innenministeriums vom 11. Dezember 2021 bis zum 24. Januar fast 1500 Versammlungen mit mehr als 265 000 Teilnehmern aus dem Protestspektrum von bürgerlich über Querdenker bis zu Corona-Leugnern erfasst. Außerdem habe es 211 Gegenversammlungen mit rund 29 000 Teilnehmern gegeben.

Die einzelnen Teilnehmerzahlen seien zwei- bis vierstellig gewesen - in der Spitze mit 7500 Teilnehmern am 22. Januar in Düsseldorf. Antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Äußerungen seien bislang nicht registriert, mitgeteilt oder zur Anzeige gebracht worden.

Erfasst worden seien aber in dem Zeitraum insgesamt 149 Straftaten, darunter Versammlungsverstöße, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Urkundenfälschung, Beleidigung, Körperverletzung und Volksverhetzung. Im letzten und im vorletzten Jahr hätten sich 794 Straftaten im Zusammenhang mit Corona gegen Einzelpersonen oder Personengruppen gerichtet - zum Beispiel gegen Mediziner.

(dpa)