Vergewaltiger soll seine Zelle selbst angezündet haben

In der JVA Köln bricht nachts ein Feuer aus - in der Zelle des verurteilten Vergewaltigers einer Camperin in der Siegaue. Die Staatsanwaltschaft prüft, dass der Häftling das Feuer selbst verursacht hat. Es könnte nicht das erste Mal gewesen sein.

Wachtürme und Sicherheitskameras sind auf der Mauer der Justizvollzugsanstalt Ossendorf zu sehen. Archivbild.

Foto: Federico Gambarini

Köln. Der verurteilte Vergewaltiger einer jungen Camperin in der Siegaue bei Bonn soll für einen Brand in seiner Gefängniszelle mit drei Verletzten verantwortlich sein. Davon geht die Staatsanwaltschaft in Köln aus. Gegen den 31-Jährigen werde wegen vollendeter Brandstiftung ermittelt, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Ob der Häftling absichtlich oder fahrlässig gehandelt habe, sei noch unklar. Zum Zeitpunkt des Feuers in der Kölner Justizvollzugsanstalt (JVA) war er vermutlich allein in der Einzelzelle. Ein Brandexperte sollte die Ursache des Feuers klären.

Der Häftling war im Oktober vom Landgericht Bonn wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Der stellvertretende Leiter der JVA Köln, Wolfgang Schriever, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei in der Nacht zum Mittwoch Rauch aus der Zelle des Gefangenen bemerkt worden. Bei dem Feuer sei der 31-Jährige so schwer verletzt worden, dass er am frühen Morgen operiert werden musste. Schriever zufolge sind 30 Prozent seiner Haut verbrannt. Die erheblichen Verletzungen seien nach ersten Informationen aber nicht lebensbedrohlich. Der Häftling liege im Krankenhaus und sei nicht vernehmungsfähig, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ein weiterer Insasse und ein Mitarbeiter der JVA hätten Rauchgasvergiftungen erlitten. Die Polizei hatte zunächst von zwei verletzten Mitarbeitern gesprochen.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im April ein junges Paar aus dem Raum Freiburg überfiel, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Täter schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte die Studentin und ihren Freund mit einer Astsäge und vergewaltigte die damals 23-Jährige. Der Richter stützte sich in seinem Urteil vor allem auf DNA-Spuren.

Der Angeklagte - ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana - bestritt im Prozess die Tat und legte nach seiner Verurteilung Revision ein. Nach Angaben seines Verteidigers hat der Bundesgerichtshof noch nicht über die Revision entschieden.

Schriever zufolge hatte der Mann bereits nach Haftantritt versucht, einen Brand zu verursachen. Laut Staatsanwaltschaft war Mitarbeitern ein Brandfleck in seiner Zelle aufgefallen. Der Inhaftierte habe sich mit Tritten und Schlägen gegen die Beamten gewehrt, die ihm sein Feuerzeug abnehmen wollten. Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung erstattet. dpa